Hinweise für die Praxis

Valproat-Karte vom Arzt oder vom Apotheker?

Stuttgart - 18.07.2017, 13:50 Uhr

Muss in der Apotheke jedes Mal eine neue Karte abgegeben werden? (Foto: benjaminnolte / Fotolia)

Muss in der Apotheke jedes Mal eine neue Karte abgegeben werden? (Foto: benjaminnolte / Fotolia)


Seit vergangener Woche müssen Frauen im gebärfähigen Alter, die mit Valproat behandelt werden, eine Patientenkarte erhalten. Doch wer gibt die eigentlich ab? Arzt oder Apotheker? Oder beide? Muss außerdem bei jeder Verordnung eine neue ausgestellt werden? Wir haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachgefragt.

Seit vergangenem Donnerstag ist sie Pflicht: die Valproat-Patientenkarte. Sie soll zur besseren Aufklärung der Patientinnen über die potenziellen Risiken von Valproat in der Schwangerschaft beitragen. Demnächst wird die Karte Bestandteil jeder Packung sein, die ein Valproat-haltiges Arzneimittel enthält. Bis das der Fall ist, soll sie vorübergehend vom verordnenden Arzt bei jeder Verordnung an Frauen im gebärfähigen Alter und vom Apotheker bei Abgabe der Packung an die Patientin ausgehändigt werden. So heißt es in dem Informationsschreiben, das die pharmazeutischen Unternehmen anlässlich der Einführung der Karte verfasst haben. In der Praxis haben sich nun allerdings einige Fragen ergeben. DAZ.online hat beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) um Klärung gebeten. 

Müssen Arzt UND Apotheker eine Karte aushändigen oder genügt es, wenn dies einer von beiden tut?

Das BfArM hält eine zusätzliche Ausgabe einer Karte über den Apotheker für entbehrlich, wenn die Patientin bereits durch ihren behandelnden Arzt über die besonderen Sicherheitsanforderungen für eine Valproat-Therapie vertraut gemacht wurde und sie die Schulungsmaterialien inklusive Patientenkarte erhalten hat. Das gilt insbesondere, wenn sie dem Apotheker mitteilt, dass sie bereits eine Patientenkarte ausgehändigt bekommen hat. Am besten hat die Patientin die Karte in Checkkartengröße in der Geldbörse, so das BfArM. 

Muss das Freifeld mit Stempel und Unterschrift des verschreibenden Arztes jedes Mal ausgefüllt werden?

Die Freitextfelder (Name des behandelnden Arztes, Arzt-Stempel) sind optional. Vor allem, wenn sie schon einmal bei Erstverordnung und dem entsprechenden Aufklärungsgespräch ausgefüllt wurden, müssen sie nicht bei jeder neuen Verordnung vom Arzt oder gar Apotheker ausgefüllt werden. Bestenfalls klärt der verschreibende Arzt die Patientin darüber auf, dass dieses Feld auf der Karte nicht regelmäßig auszufüllen ist, sondern dass die Patientin die Patientenkarte aufbewahren soll und sie nicht bei Folgeverordnungen erneut ausfüllen lassen muss.

Was soll man einer Patientin in der Apotheke raten, die erstmalig in ihrer Packung eine solche Karte findet? 

Findet eine Patientin bei Verschreibung von Valproat erstmalig eine solche Karte in der Packung vor, kann sie ihren verschreibenden Arzt bitten, diese einmalig auszufüllen. Bei zukünftigen Abgaben oder Verordnungen soll sie anschließend diese Karte vorhalten. Ist die Patientin tatsächlich bisher nicht über die besonderen Sicherheitsanforderungen aufgeklärt worden, besteht an diesem Punkt die Möglichkeit, bei erneuter Kontaktaufnahme mit dem verschreibenden Arzt, die Unterschrift und den Stempel nachzuholen. Ergeben sich dann aus dem Inhalt der Karte Fragen, kann die Patientin diese bei der Gelegenheit auch mit ihrem Arzt besprechen.

Bis in allen Packungen Karten sind ...

Die Patientenkarten, die verwendet werden sollen, bis alle Packungen ausgestattet sind, wurden vergangene Woche verschickt. Außerdem stellt das BfArM  die Valproat-Patientenkarte zum Download zur Verfügung. Außer dem BfArM bieten auch die Hersteller hinter den Valproat enthaltenden Arzneimitteln diesen Service zur Überbrückung an. Die vollständige Liste finden Sie hier auf der zweiten Seite des Infobriefs.  


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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