EU-Kartellverfahren wegen „Pay-for-delay"

Teva muss Wettbewerbsabsprachen um Modafinil erklären

Berlin - 18.07.2017, 10:20 Uhr

EU-Kartellverfahren: Der israelische Generikakonzern Teva muss sich wegen seiner Pay-for-Delay-Absprachen erklären. (Foto: dpa)

EU-Kartellverfahren: Der israelische Generikakonzern Teva muss sich wegen seiner Pay-for-Delay-Absprachen erklären. (Foto: dpa)


Absprachen zwischen Pharmaunternehmen, die zur Folge haben, dass Generika erst verzögert in den Markt eingeführt werden – sogenannte „Pay-for-delay“-Vereinbarungen – sind der Europäischen Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Jetzt nimmt ihr schon 2011 eingeleitetes Kartellverfahren gegen die Hersteller Teva und Cephalon Fahrt auf. Im Fokus: Modafinil, ein Arzneimittel gegen Schlafstörungen. 

Die Europäische Kommission wirft schon seit Jahren ein waches Auge auf den Wettbewerb im Pharmasektor. Insbesondere hat sie dabei „Pay-for-delay“-Vereinbarungen im Blick, nachdem sie ein besonderes Vorgehen bei Pharmaunternehmen ausgemacht hat: Offenbar zögern Pharmaunternehmen durch Absprachen Generika-Einführungen hinaus. Die Originalhersteller, denen ein Patent ausgelaufen ist, sprechen sich mit Generikaherstellern ab, dass diese erst später mit Nachahmerprodukten auf den Markt kommen – dafür gehen sie auch nicht leer aus.

In den vergangenen Jahren hat die Kommission bereits einige Kartellverfahren eingeleitet und Firmen mit Geldbußen belegt. Beispielsweise hat sie 2013 gegen Lundbeck und verschiedene Generikahersteller wegen der verzögerten Einführung von Citalopram-Generika eine Geldbuße von 150 Millionen Euro verhängt.

Schon im Jahr 2011 leitete die Kommission dann auch ein Kartellverfahren gegen den israelischen Generikahersteller Teva und den US-Pharmakonzern Cephalon ein. Dabei wollten die Wettbewerbshüter aus Brüssel herausfinden, ob eine Vereinbarung zwischen Cephalon und Teva die Markteinführung eines Modafinil-Generikums in Europa verhindert hat. Sechs Jahre später erklärt nun das für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied, Margrethe Vestager: „Marktzugang und Wettbewerb bei Generika sind wichtige Bestandteile zur Verbesserung der Erschwinglichkeit von Gesundheitsleistungen. In diesem Fall kamen wir zu der vorläufigen Auffassung, dass Teva und Cephalon gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie sich darauf einigten, dass Cephalon Teva dafür bezahlte, dass das Unternehmen die Generika-Form des Cephalon-Arzneimittels gegen Schlafstörungen, Modafinil, nicht auf den Markt brachte. Nun müssen die Unternehmen auf unsere Bedenken reagieren.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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