BAH bei You-Tube

„So wird ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel rezeptfrei“

Berlin / Stuttgart - 23.06.2017, 12:50 Uhr

Wie kommt ein Arzneimittel aus der Verschreibungsplicht? (Foto: Benjamin Nolte / dpa)

Wie kommt ein Arzneimittel aus der Verschreibungsplicht? (Foto: Benjamin Nolte / dpa)


Wann kann ein Arzneimittel rezeptfrei werden? Diesen sogenannten OTC-Switch erklärt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. jetzt in einem You-Tube-Video. Dieses richtet sich zwar primär an Patienten, ist aber auch für Apotheker interessant.

Wie und warum wird eigentlich aus einem Rx-Arzneimittel ein OTC-Präparat? In einem aktuellen Video erklärt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) anschaulich den Weg eines Arzneimittels aus der Verschreibungspflicht in die Selbstmedikation. Die Vorteile für den Patienten aus Sicht des Pharma-Verbandes? Er spare sich lange Wartezeiten beim Arzt und die Organisation von Folgerezepten, erklärt der BAH in dem Comic-animierten Film bei You-Tube.

Was klärt das Switch-Verfahren?

Eignen sich Wirkstoff und auch Darreichungsform überhaupt für eine Selbstmedikation? Das beinhaltet auch: Ist der Patient in der Lage, seine Symptome so genau einzuschätzen, dass er weiß, er kann sich den Arztbesuch sparen und sich direkt in der Apotheke Hilfe holen – „und wenden sich bei Fragen, wie gewohnt, an Ihren Apotheker“, empfiehlt der BAH den Patienten hierzu. Nur, wenn ein Arzneimittel diese Voraussetzungen erfüllt, bekommen Patienten das Medikament künftig auch ohne Rezept in der Apotheke.

Der Weg des Arzneimittels in die Sichtwahl

Der erste Schritt? Der Arzneimittelhersteller stellt zunächst einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukt (BfArM), zumindest ist das der Regelfall. Denn: Auch jede Privatperson kann theoretisch einen solchen Antrag beim BfArM einreichen. Bei der Behörde prüft ein zuständiger Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht nach wissenschaftlichen Kriterien die Sicherheit des Wirkstoffs in der Selbstmedikation – und gibt erst einmal eine Empfehlung ab. Wer bekommt nun aber diese wissenschaftliche Einordnung und Empfehlung? Das Bundesgesundheitsministerium. Dieses verfasst und erlässt schließlich eine Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Stimmt der Bundesrat dieser zu, tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die neue Verordnung und somit der OTC-Switch in Kraft.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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