Praxissoftware

Ministerium befragt Öffentlichkeit zum Arzneimittel-Informationssystem

Berlin - 16.06.2017, 17:30 Uhr

Die Arzt-Software muss künftig bestimmte Mindesinhalte haben - unter anderem müssen Beschlüsse zur Frühen Nutzenbewertung abgebildet sein. Doch wie setzt man diese Vorgaben am anwenderfreundlichsten um? (Foto: BillionPhotos)

Die Arzt-Software muss künftig bestimmte Mindesinhalte haben - unter anderem müssen Beschlüsse zur Frühen Nutzenbewertung abgebildet sein. Doch wie setzt man diese Vorgaben am anwenderfreundlichsten um? (Foto: BillionPhotos)


Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel sollen besser im Versorgungsalltag ankommen. Der Gesetzgeber hat daher mit dem AMVSG beschlossen, dass sie künftig in die Praxissoftware einfließen müssen. Wie genau dies geschehen soll, ist höchst umstritten. Nun führt das Bundesgesundheitsministerium eine öffentliche Konsultation durch, um die Erwartungen, insbesondere der Ärzte, abzufragen.

Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln sind eine sperrige Lektüre. Selbst für die Ärzte, die sie sich eigentlich zu Herzen nehmen sollten, um ihre Patienten nach dem neuesten Stand medizinischer Erkenntnis und zudem wirtschaftlich versorgen zu können. Damit die Mediziner künftig leichteren Zugang zu den wesentlichen Informationen erlangen, wurde im vergangenen Jahr im Rahmen des Pharmadialogs beschlossen, dass diese einheitlich in der Praxissoftware abgebildet werden. Ein Vorhaben, das sowohl bei Kassen als auch bei der Pharmaindustrie Vorbehalte hervorruft: Die Krankenkassen fürchten, dass die Hersteller Einfluss auf die Art der Abbildung nehmen können, die Hersteller fürchten im Gegenzug, dass die Ergebnisse missinterpretiert werden.

Doch was ist bislang geschehen, um den Plan umzusetzen? Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hat der Gesetzgeber einerseits beschlossen, dass der G-BA seine Beschlüsse über den Zusatznutzen von Arzneimitteln künftig auch in einer maschinenlesbaren Fassung veröffentlicht, die zur Abbildung in Praxissoftware der Ärzte geeignet ist. Diese Informationen müssen künftig in der Arzneimittel-Verordnungssoftware für vertragsärztliche Praxen enthalten sein.

BMG will Rechtsverordnung erarbeiten

Ferner hat der Gesetzgeber das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ermächtigt, per Rechtsverordnung „das Nähere“ zu den Mindestanforderungen an die Informationen, die künftig verpflichtend in der Software enthalten sein müssen, sowie zur Veröffentlichung der Beschlüsse über den Zusatznutzen zu regeln. Auch weitere Details kann das Ministerium darin regeln – und Vorgaben machen zu „semantischen und technischen Voraussetzungen zur Interoperabilität“.

Nun will das BMG loslegen. Um gut gerüstet für die Arbeit an der Rechtsverordnung zu sein, hat es eine öffentliche Konsultation gestartet. Interessierte Personen und Institutionen sind aufgerufen, verschiedene Fragen zu beantworten. Angesprochen sind allerdings insbesondere Ärzte, die die Informationen im Praxisalltag nutzen werden, zudem deren Verbände. Dem BMG geht es vor allem darum, abzuklopfen, wie die Informationen aus den Beschlüssen über den Zusatznutzen aus Anwendersicht angemessen in der Praxissoftware dargestellt werden können. Überdies fragt das Ministerium, welche Erwartungen es an die sonstigen Mindestinhalte gibt, und was im Hinblick auf die technischen Voraussetzungen beachtet werden sollte.

Interessierte können sich bis zum 3. Juli 2017 an der Konsultation beteiligen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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