Insiderhandel

Gericht spricht Christoph Boehringer frei

Mannheim - 02.06.2017, 14:15 Uhr

Christian Boehringer wurde von den Vorwürfen des Insiderhandels freigesprochen. (Foto: Andreas Arnold / dpa)

Christian Boehringer wurde von den Vorwürfen des Insiderhandels freigesprochen. (Foto: Andreas Arnold / dpa)


Einer der größten Insiderhandel-Prozesse in Deutschland ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Landgericht Mannheim hat nach einem monatelangen Verfahren Christoph Boehringer, einen Spross der gleichnamigen Ingelheimer Unternehmerfamilie, und zwei weitere Angeklagte vom Vorwurf des verbotenen Handels mit Wertpapieren freigesprochen.

Christoph Boehringer ist Mitglied der Ingelheimer Unternehmerdynastie Boehringer, die wiederum Miteigentümerin des gleichnamigen Pharmakonzerns ist. Angesichts dieser Prominenz war es für den Familienspross besonders unangenehm, monatelang dem Verdacht des Insiderhandels mit Aktien ausgesetzt gewesen zu sein. Dabei sollen er sowie zwei weitere Angeklagte Informationen, die nur wenigen Personen im Unternehmen bekannt sind, für Aktiengeschäfte genutzt haben – ein illegales Verhalten. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem nach ihren Angaben bislang größten Insiderhandel-Prozess in Deutschland mehrjährige Haftstrafen.

„Im Zweifel für den Angeklagten“

Mit diesem Vorwurf ist nun – zumindest vorerst – Schluss. Das Landgericht Mannheim sprach ihn sowie zwei weitere Angeklagte in drei verschiedenen Fällen frei. Allerdings fiel das Urteil nach einem Bericht des Wiesbadener Kuriers differenziert aus. In einem Fall lautete das Urteil „erwiesene Unschuld“, in zwei weiteren Fällen „im Zweifel für den Angeklagten“. Der hatte von Beginn an betont, dass er stets korrekt gehandelt und die Geschäfte ausschließlich aufgrund persönlicher Anlagestrategien getätigt habe.

Wenngleich sich das Urteil nach früheren Bemerkungen der Richterin bereits abgezeichnet hatte, ist der Fall für die Angeklagten möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft will dem Zeitungsbericht nach wegen bestehender Fristen „wahrscheinlich“ Revision einlegen. Sie werde dies aber erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Insiderhandel mit Aktien

von Wolfgang Hennes am 19.06.2019 um 16:19 Uhr

Das ist wirklich spannend, was 2017 entschieden wurde.

In Deutschland ist Insiderhandel mit Aktien ganz genau geregelt: https://www.rulebook.de/academy/insiderhandel-aktien/

Das macht nachdenklich.

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