Roche und Daiichi Sankyo

Strafen für Pharmafirmen wegen Ärzte-Beeinflussung

Stuttgart - 01.06.2017, 13:30 Uhr

Im exquisiten Porsche-Zentrum Leipzig hielt Daiichi Sankyo eine umstrittene Ärzte-Fortbildung ab. (Foto: dpa)

Im exquisiten Porsche-Zentrum Leipzig hielt Daiichi Sankyo eine umstrittene Ärzte-Fortbildung ab. (Foto: dpa)


Wenn Pharmafirmen Ärzten ungefragt Arzneimittel-Werbung mit handgeschriebenen Notizzetteln und der Grußformel „LG Micha“ verschicken, überschreiten sie Grenzen. Roche erhielt hierfür kürzlich eine Geldstrafe. Und Daiichi Sankyo musste blechen, da die Firma eine Fortbildungsveranstaltung in einer Veranstaltungsstätte mit „besonderem Unterhaltungswert“ abhielt: dem Porsche-Zentrum Leipzig.

Dass Zuwendungen von Pharmafirmen an Ärzte oder Apotheker deren Verschreibungen beziehungsweise Empfehlungen beeinflussen können, ist hinlänglich bekannt. Große Pharmahersteller haben sich nach mehreren Skandalen im Zuge der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) selbst verpflichtet, Ärzte oder andere Heilberufler nicht mehr auf fragwürdige Weise zu beeinflussen.

Bei Verstößen untersucht die FSA den Vorfall und kann Geldbußen verhängen, wie es in letzter Zeit beispielsweise bei Roche oder Daiichi Sankyo der Fall war. Bei der deutschen Niederlassung von Daiichi Sankyo wurden 15.000 Euro fällig, da sie für eine Ärzte-Fortbildung eine Tagungsstätte mit „besonderem Unterhaltungswert“ gewählt hatte – nämlich das Porsche Zentrum Leipzig, bei dem Daiichi Sankyo auch einen Snack sowie einen Imbiss bereithielt.

Nach Einschätzung der Spruchkammer, in der neben Industrievertretern auch Ärzte- und Patientenvertreter die Entscheidung trafen, wurde den rund 200 Ärzten „zwangsläufig und unmittelbar“ während der gesamten Veranstaltung der besondere Unterhaltungswert der Tagungsstätte vermittelt. Dies konkurriere „mit der Fortbildungsveranstaltung um die Aufmerksamkeit der Teilnehmer“. Wenn die Teilnehmer einer Fortbildungsveranstaltung „zwangsläufig und ständig“ in die Erlebniswelt, die die Tagungsstätte vermittelt, integriert sind, droht Firmen eine Strafe – denn laut FSA-Kodex sollen sie Orte vermeiden, „die für ihren Unterhaltungswert bekannt sind oder als extravagant gelten“.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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