Bezeichnungen von Arzneimitteln

Vorsicht! Verwechslungsgefahr

Remagen - 22.05.2017, 07:00 Uhr

So einfach ist es bei den meisten Arzneimitteln aus der Apotheke nicht zu erkennen, wogegen man sie einsetzt. (Foto: shidlovski / Fotolia)

So einfach ist es bei den meisten Arzneimitteln aus der Apotheke nicht zu erkennen, wogegen man sie einsetzt. (Foto: shidlovski / Fotolia)


Die Arzneimittelbezeichnung ist ein wichtiges Identifikationskriterium und spielt daher eine bedeutende Rolle für die Arzneimittelsicherheit. Was muss eine Bezeichnung uns denn sagen und was darf sie nicht beinhalten? Hierzu gibt es einen neuen ausführlichen Leitfaden des österreichischen Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Arzneimittelbezeichnungen, das ist ein Thema für sich. Früher waren die Namen gerne einfach und möglichst plakativ. Der emeritierte Pharmazieprofessor Hermann J. Roth hat sich des Sujets einmal in einer launigen historischen Betrachtung angenommen. Als Beispiele von bemerkenswerten und kuriosen Arzneimittelnamen aus der dritten Auflage des GEHES CODEX aus dem Jahr 1920 führt er darin unter anderem an: „Antimarin“ gegen Seekrankheit, „Katerin“ gegen die Folgen übermäßigen Alkoholgenusses, „Wanzalin“ gegen Wanzen an. Da weiß man gleich, was man vor sich hat. Heute sei aus den Arzneimittelnamen kaum noch etwas Semantisches, Etymologisches, Romantisch-Phantasievolles, Rationelles abzulesen, eher Unaussprechliches und Unlogisches, schreibt Hermann J. Roth weiter. Die Namen seien meist informationsarm bis informationslos. 

Dem kann die Autorin dieses Beitrags nur beipflichten. Viele Arzneimittel werden heute in der gesamten EU in den Verkehr gebracht. Die Hersteller müssen deshalb eine Bezeichnung finden, die sich so gut wie möglich in viele Sprachen „einpasst“ und sich zudem überall von Vergleichbarem abhebt. Bei der Durchforstung des Community Registers, in das die zentralen europäischen Zulassungen aufgenommen werden, stößt man überwiegend auf erstaunliche und befremdlich anmutende Wortschöpfungen, wie z. B. Akynzeo, Byetta, Cymbalta, Exforge, Firdapse, Jylamvo, Odefsey, Synjardy, Venclyxto oder Xyltrophy*, die keinerlei Assoziation zu irgendeiner Sprache in Europa aufkommen lassen. Wer heute bereits im pharmazeutischen Berufsleben steht, mag eine gewisse Erleichterung verspüren, dass er sich das alles nicht für ein Staatsexamen in geballter Form merken muss.

Neuer österreichischer Leitfaden

Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG/AGES) hat einen neuen Leitfaden herausgebracht, der die Regeln und Empfehlungen in Bezug auf Bezeichnungen und Namen von Arzneispezialitäten zusammenfasst. Er soll die Hersteller dabei unterstützen, für ihre Präparate geeignete Bezeichnungen zu finden. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut stellen übrigens einen solchen Leitfaden zur Verfügung.




Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Arzneimittelnamen vor Markteeinführung verbindlich überprüfen!

von Thesing-Bleck am 22.05.2017 um 15:12 Uhr

Seit nunmehr fast 20 Jahren prüft eine Gruppe ehrenamtlicher Kollegen und Kolleginnen, zu der ich auch gehöre, für eine amerikanische Charity-Organisation die Paxistauglichlich von Arzneimittelnamen für neue Wirkstoffe, die kurz vor der Zulassung stehen. Wir überprüfen die neuen Namen nach einen genau festgelegten Verfahren in erster Line auf mögliche Arzneimttel-Verwechslungen durch "sound alikes" und "look alikes" aber auch auf festgelegte Kriterien für eine Praxistauglichkeit.
Einige forschende Hersteller lassen ihre Arzneimittelnamen vor der Zulasseung prüfen, aber vermulich nicht alle. Deshalb sollte diese Prüfung durch muttersprachlich deutsch sprechende Pharmazeuten vor der Markeinführung eines neuen Arzneimittels im deutschsprachigen Raum verbindlich vorgeschrieben werden.

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