England

Richter lässt Kürzungen am Apothekenhonorar zu

Berlin - 18.05.2017, 16:39 Uhr

Schwere Zeiten: In England hat das Gesundheitsministerium das Recht, das Apothekenhonorar stark zu kürzen, urteilte nun der Oberste Gerichtshof. (Foto: DAZ.online)

Schwere Zeiten: In England hat das Gesundheitsministerium das Recht, das Apothekenhonorar stark zu kürzen, urteilte nun der Oberste Gerichtshof. (Foto: DAZ.online)


In England wird das Apothekenhonorar derzeit schrittweise reduziert. Der Gesundheitsdienst NHS muss Geld sparen. Gegen die heftigen Einschnitte hatten zwei Apothekerverbände geklagt. Ein Richter des Obersten Gerichtshofes in England hat die Klagen nun aber zurückgewiesen. Medienberichten zufolge verpasste der Richter dem Gesundheitsministerium aber einen Denkzettel.

Die finanzielle Situation von Englands Apothekern könnte derzeit schwieriger nicht sein: Das Gesundheitsministerium hatte im vergangenen Jahr umfassende Sparmaßnahmen im englischen Gesundheitsdienst (NHS) angekündigt. 22 Milliarden Britische Pfund, das sind etwa 28 Milliarden Euro, sollen bis 2021 im staatlichen Gesundheitswesen Großbritanniens insgesamt eingespart werden. In mehreren Schritten soll dafür auch das Apothekenhonorar gekürzt werden: Die erste Absenkung um insgesamt 6,1 Prozent erfolgte im Oktober 2016. Schrittweise sollen die Apotheker immer weniger bekommen.

Dazu werden nun mehrere Honorarbestandteile der Pharmazeuten zusammengefasst. Die Apotheker erhielten bislang beispielsweise „practice payments“. Je nach der Menge dispensierter Packungen pro Jahr sind das Pauschalen, die für die Bereithaltung und die Pflege der Apothekenräume ausgezahlt wurden. Diese Zahlungen sollen jetzt unter anderem mit den Packungsabgabe-Honoraren und einem weiteren Zusatzhonorar für das Einlösen von e-Rezepten zusammengeführt werden. Das Gesundheitsministerium teilte schon im vergangenen Jahr mit, dass zwischen 1000 und 3000 der insgesamt rund 12.000 britischen Apotheken schließen könnten.

Alles über den englischen Apothekenmarkt

Europa, Deine Apotheken – Großbritannien

Zwischen Staatsversorgung und einem Markt ohne Regeln

Gegen diese Beschlüsse des Gesundheitsministeriums, das das Apothekenhonorar verändern kann, hatten zwei Apotheker-Organisationen geklagt: die National Pharmacists Association (NPA), die die Apotheker in Gerichtsverfahren juristisch vertritt, sowie das Pharmaceutical Services Negotiating Committee, das Jahr für Jahr mit dem Gesundheitsministerium Dynamisierungen und Anpassungen am Apothekenhonorar aushandelt. Die englische Apothekerzeitung „Chemist and Druggist“ berichtete am heutigen Donnerstag, dass der zuständige Richter am Obersten Gerichtshof (High Court) alle Klagen abgewiesen habe.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.