Seit dem Sterbehilfe-Urteil

24 Anträge auf Natrium-Pentobarbital

Leipzig / Bonn - 17.05.2017, 17:30 Uhr

Ein Fläschchen mit Na-Pentobarbital, das zum Beispiel von der schweizerischen Vereinigung „Dignitas“ zur Selbsttötung verwendet. (Foto: picture alliance)

Ein Fläschchen mit Na-Pentobarbital, das zum Beispiel von der schweizerischen Vereinigung „Dignitas“ zur Selbsttötung verwendet. (Foto: picture alliance)


24 sterbewillige Menschen sollen seit dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im März dieses Jahres beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital gestellt haben. Das BfArM wollte zunächst die ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Diese liegt nun vor. 

Nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind beim BfArM bisher 24 Anträge auf eine tödliche Dosis des Barbiturats Natrium-Pentobarbital gestellt worden. Das teilte das Institut am Mittwoch in Bonn auf Anfrage mit. Das Gericht in Leipzig hatte Anfang März entschieden, dass der Staat Patienten in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einem tödlichen Medikament nicht verwehren darf. Die zuständige Adresse dafür ist das BfArM. Im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem es unterstellt ist, werde es darüber befinden, hieß es seitens des BfArM. 

Das Bundesinstitut hatte aber zunächst erklärt, die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils (Az.: BVerwG 3 C 19.15) abzuwarten. Diese Begründung liegt nun auf 27 Seiten vor. „Mit Blick auf die Tragweite des Urteils setzt sich das BfArM in der gebotenen Sorgfalt mit der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung auseinander. Erst danach kann das BfArM mit jedem einzelnen der bisher 24 Antragsteller Kontakt aufnehmen“, teilte das Bundesinstitut mit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte nach der Verkündung des Urteils erklärt, der Staat dürfe nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden.

Frau des Klägers wurde das Mittel verweigert

Im konkreten Fall, den das Bundesverwaltungsgericht entschied, litt die Ehefrau des Klägers seit einem Unfall unter einer fast kompletten Querschnittslähmung. Sie musste künstlich beatmet werden und war auf ständige medizinische Betreuung und Pflege angewiesen. Häufige Krampfanfälle verursachten starke Schmerzen. Wegen dieser von ihr als unerträglich und entwürdigend empfundenen Leidenssituation wollte sie aus dem Leben scheiden. Ihren Sterbewunsch hatte sie mit ihrem Ehemann, der gemeinsamen Tochter, den behandelnden Ärzten, einem Psychologen, dem Pflegepersonal und einem Geistlichen besprochen.

Sie beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels. Die Behörde lehnte den Antrag ab. Später nahm sich die Frau in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfe-Vereins das Leben.

Das mittellang wirksame Barbiturat Pentobarbital, das früher als Durchschlafmittel angewendet wurde, kommt heute in der Humanmedizin nicht mehr zum Einsatz. Sterbehilfeorganisationen verwenden es allerdings. Seit aus Europa kein Thiopental mehr für Hinrichtungen geliefert werden darf, griffen US Behörden in den letzten Jahren zunächst vermehrt auf das verwandte Pentobarbital zurück. Doch auch Pentobarbital wird von den Herstellern mittlerweile nicht mehr an US-Gefängnisse geliefert. 


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10 Kommentare

Bestellung von dem Medizinischen Präparat

von Silvia Panning am 15.01.2020 um 12:04 Uhr

Psyschiche Störung

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Nembutal kaufen Berlin

von euthagroup am 12.11.2019 um 21:36 Uhr

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AW: Nembutal kaufen Berlin

von Silvia Panning am 13.01.2020 um 19:19 Uhr

Psyschiche Störung

Selbst entschieden

von Willie am 05.09.2018 um 16:39 Uhr

Es soll ein Menschenrecht sein selbst über sein Leben zu entschieden, dafür braucht man kein Staat. Egal ob man krank ist, leidet oder kerngesund ist.

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NaP

von Patrick Dahl am 14.06.2018 um 20:11 Uhr

Nur leider gibt es wohl einen Nichtanwendungserlass seitens der ach so christlichen unionsgeführten Bundesregierung gegen dieses Urteil, alle anderen Parteien (einschließlich dem Koalitionspartner) sind dafür, oder für eine ähnliche Lösung.

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Die flasche kaufen

von Katharina Köhler am 25.03.2018 um 3:16 Uhr

Wo her bekomme ich die Flasche

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AW: Die flasche kaufen

von Christian am 19.04.2018 um 16:53 Uhr

Würde ich auch gerne wissen.

AW: Die flasche kaufen

von Rubbeldiekatz am 11.11.2018 um 4:31 Uhr

Beim freundlichen Tierarzt vielleicht. Da wird es noch zum Einschläfern benutzt

Die flasche kaufen

von Katharina Köhler am 14.03.2018 um 15:50 Uhr

Wo her bekomme ich die Flasche

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AW: Die flasche kaufen

von MaxChrMa am 14.04.2018 um 12:00 Uhr

Einfach so wird man die Flasche (zum Glück) nicht bekommen. Wenn man sich in einer extremen Notlage befindet, wie sie das Urteil voraussetzt, kann man einen Antrag an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) stellen. Die können einem eine Erlaubnis zum Erwerb ausstellen. Diese entspricht einer ärztlichen Verschreibung, d.h. man bekommt das eigentliche Mittel aus der Apotheke.

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