Italien

Senat beschließt Marktöffnung für Apothekenketten

Berlin - 11.05.2017, 16:00 Uhr

Bald in fremder Hand: In Iatlien hat der Senat die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes beschlossen. (Foto: dpa)

Bald in fremder Hand: In Iatlien hat der Senat die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes beschlossen. (Foto: dpa)


Der italienische Senat hat in der vergangenen Woche ein Gesetz beschlossen, dass erstmals die Öffnung des Marktes für Fremdkapitalgeber vorsieht. Demnach können Apotheken künftig nicht mehr nur von Apothekern eröffnet werden. Wann das Gesetz, das bereits seit zwei Jahren diskutiert wird, in Kraft tritt, ist jedoch noch völlig offen.

Das sogenannte „Konkurrenzgesetz“ wird in den beiden italienischen Parlamentskammern bereits seit 2015 diskutiert. Mit dem Vorhaben will der Gesetzgeber mehrere regulierte Märkte auflockern, um Verbraucherpreise zu senken und mehr Wettbewerb zu  schaffen. Neben dem Apothekenmarkt stehen auch dem Post- und Taxiwesen große Änderungen bevor. Wie in Deutschland dürfen italienische Apotheker derzeit maximal drei Filialen besitzen. Es gilt außerdem eine strikte Bedarfsplanung, die sich nach den Bevölkerungszahlen in der jeweiligen Region richtet. Dass Personen, die keine approbierten Apotheker sind, in Italien eine Apotheke eröffnen, war bislang komplett verboten.

Doch das soll sich nun ändern: Laut Konkurrenz-Gesetz sollen sowohl das Fremd- als auch das Mehrbesitzverbot wegfallen. Der aktuellen Fassung des Gesetzes zufolge sollen die Kettenbetreiber allerdings nicht unbegrenzten Zugriff zum Markt erhalten. Pro Bundesland (Region) sollen sie maximal 20 Prozent der Apotheken kontrollieren dürfen.

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Die schleichende Deregulierung

Es ist allerdings völlig unklar, wann diese Veränderungen auch umgesetzt werden sollen. Denn dank der komplizierten italienischen Gesetzgebung wird das Vorhaben seit Monaten zwischen beiden Kammern (Senat und Abgeordnetenhaus) hin- und hergeschoben. Denn in Italien braucht ein Gesetz die Zustimmung beider gleichberechtigter Kammern. Ändert eine der beiden Kammern nur einen Absatz an dem Gesetz, muss die andere dem Vorhaben erneut zustimmen. Und genau das ist derzeit der Fall: Der Senat hat noch einige Änderungsanträge am Konkurrenz-Gesetz zugelassen, das Gesetz muss also in die dritte Lesung erneut ins Abgeordnetenhaus. Und dort drohen derzeit erneut Änderungen: Einige Abgeordnete wollen ein paar Beschlüsse des Senats im Bereich des Telemarketings blockieren – es droht also ein vierter Durchgang im Senat.

Die Opposition, insbesondere die linken Parteien kritisieren das Gesetz. Viele Oppositionspolitiker meinen, dass die Kammern den Wünschen der Lobbyisten zu sehr nachgegeben hätten. Konkret wird von den Linken beispielsweise kritisiert, dass die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Aufweichung der Apothekenpflicht aus dem Gesetz gestrichen wurde. Um die Apothekenpflicht gibt es seit Jahren Diskussionen in Italien: Mehrere Regierungen haben bereits versucht, die Medikamentenliste „C“, die mehrere hundert Arzneimittel enthält, aus der Apotheke zu entlassen, damit diese Arzneimittel auch in den OTC-Shops verkauft werden können. Die Liste enthält ausschließlich nicht erstattungsfähige Präparate, davon sind allerdings einige auch verschreibungspflichtig. 

Der Apothekerverband (Federfarma) bezeichnete es in der vergangenen Woche nach dem Senatsbeschluss daher auch als einen Erfolg, dass die Medikamentenliste C (Fascia C) in der Apotheke bleibt. In der Öffentlichkeit stellte es der Apothekerverband fortan so dar, dass die begrenzte Öffnung des Marktes für Fremdkapitalgeber das geringere Übel sei. Was die Apotheker auch beruhigen dürfte, ist, dass die Bedarfsplanung erhalten bleibt. Weiterhin solle Apotheken nur eröffnet werden dürfen, wenn eine bestimmte Bevölkerungszahl pro Planungsbezirk überschritten wird.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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