Fremdbesitz und Hüffenhardt

Linz attackiert FDP und DocMorris

Hannover - 08.05.2017, 12:20 Uhr

Niedersachsens Kammerpräsidentin Magdalene Linz kritisiert DocMorris und die FDP scharf. (Foto: Schelbert)

Niedersachsens Kammerpräsidentin Magdalene Linz kritisiert DocMorris und die FDP scharf. (Foto: Schelbert)


Sie würde den Abgabeautomaten mit Videoberatung von DocMorris „sofort wieder schließen“, erklärt Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen. Sie wettert auch gegen den Beschluss der Bundes-FDP, den Fremdbesitz zu erlauben: Dies mache die Versorgung schwer Kranker weder wirtschaftlicher noch effizienter oder gar besser, erklärt Linz – die Initiative werde „nach hinten losgehen“.

In einer Pressemitteilung kritisiert die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Magdalene Linz, den Video-Automaten von DocMorris in Hüffenhardt scharf – wie auch die geforderte Apotheken-Liberalisierung der FDP. „Das ist ein klarer Affront gegen bewährte und sichere Versorgungsstrukturen in Deutschland“, erklärte Linz zu der Abgabe-Station samt Videoberatung, die DocMorris nur wenige Tage nach einem ersten Verbot des Regierungspräsidiums Karlsruhe wieder geöffnet hatte: Die Einreichung einer Klage erlaubte der niederländischen Versandapotheke, zumindest OTC-Arzneimittel wieder abzugeben – das Regierungspräsidium hatte nur für rezeptpflichtige Arzneimittel den „Sofortvollzug“ angeordnet.

„Der niederländische Versender fühlt sich offenbar nicht an geltendes Recht gebunden und inszeniert medienwirksam die Wiederbelebung seiner alten Idee von einer Video-Apotheke“, betont Linz in der Presseerklärung. Erst versuche DocMorris durch Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel die bewährte Preisbindung von Medikamenten auszuhebeln, kritisiert sie. Der Gesetzgeber wolle mit diesen Patienten „im Krankheitsfall vor Mondpreisen und Abzocke“ schützen, sagt Linz. „Und jetzt verstößt das Unternehmen auch noch gegen die Apothekenpflicht.“

Die Kammerpräsidentin erinnerte daran, dass verschreibungspflichtige und viele nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland nur unter strengen Auflagen in einer Apotheke gelagert und abgegeben werden dürfen – aus Gründen der Patientensicherheit. „Die Abgabe über einen Automaten halten wir für rechtlich nicht zulässig“, betont Linz. Die Apothekerkammer Niedersachsen – die anders als in Baden-Württemberg gleichzeitig die vom Staat ermächtigte Aufsichtsbehörde ist – habe in dieser Sache eine klare Rechtsauffassung. Sie würde „die Aufstellung eines solchen Automaten nicht genehmigen und eine Video-Abgabestelle im Falle einer Eröffnung sofort wieder schließen“, erklärt die Kammerpräsidentin. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Die "Orgeln" spielen wieder ...

von Christian Timme am 08.05.2017 um 18:42 Uhr

Die niedersächsische "Artillerieabteilung" schießt sich auf zwei bekannte Ziele ein. Die ABDA versucht es mit "Wattebällchen" und Rohrkrepierern ... Die eine kann, der andere eben nicht ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

AB DA - nichts?

von Christian Giese am 08.05.2017 um 12:43 Uhr

Frau Linz leidet wenigstens nicht an der Vermeidungsreaktionsschwäche!

Ein aufrichtiges Danke dafür!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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