Bayern

Kammer beschließt neues Logo

Würzburg - 05.05.2017, 15:40 Uhr


Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) hat ein neues Logo beschlossen. Den Delegierten standen bei der heutigen Versammlung drei Logos zur Auswahl. Die Entscheidung musste gefällt werden, weil der Deutsche Apothekerverband (DAV) seit einem Markenstreit mit der Versandapotheke haargenau darauf achtet, wie das Apotheken-A verwendet wird.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist alleiniger Inhaber aller Markenrechte an dem Wort- und Bildzeichen des roten Apotheken-A. Der Streit um das Erkennungszeichen der Apotheker geht auf eine Änderung der Markensatzung des DAV zurück, die seit dem Jahr 2010 gilt. Seitdem ist in der Satzung exakt beschrieben, wie das Apotheken-A verwendet und dargestellt werden darf. Eine der Anforderungen: Es muss losgelöst von allen anderen Zeichen oder Logos stehen und darf nicht mit anderen Marken in Verbindung gebracht werden. Beim aktuellen Logo der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) war dies nicht der Fall. Das Apotheken-A wurde dort verbunden mit dem bayerischen Landeswappen gezeigt.

Bis 2013 hatte der DAV seine Markenregeln zumindest gegenüber den ABDA-Mitgliedsorganisationen nicht mit voller Strenge geltend gemacht. Kammern und Verbände, in deren Logos das Apotheken-A mit einem Wappen des Bundeslandes kombiniert wurde, konnten das Zeichen zunächst weiter nutzen. Das Vorgehen des DAV änderte sich allerdings nach 2013, als ein Konflikt mit der Schweizer Versandapotheke Zur Rose und dem Drogeriemarkt dm ausbrach. Beide bewarben ihre Kooperation auf Werbeflächen unter anderem mit dem Apotheken-A. Es folgte ein Gerichtsverfahren, das der DAV im Dezember 2015 für sich entschied. Seitdem ist das Apotheken-A aus Drogeriemärkten verschwunden. 

DAV prüft bei Kammern und Verbänden

Auch bei Kammern und Verbänden prüft der DAV seitdem genauer nach, wie das Apotheken-A verwendet wird. Mehrere Institutionen, wie etwa die Kammer Westfalen-Lippe oder Apotheker Helfen, haben ihr Logo bereits überarbeitet. In Bayern hatte der Bayerische Apothekerverband die Kammer schon vor längerer Zeit aufgefordert, das Logo zu ändern. Die Kammer hatte sich bislang dagegen ausgesprochen. Die Delegierten mochten ihr Logo und wollten sich nicht beugen.

In den vergangenen Monaten wuchs aber der Druck. Am heutigen Freitag stellte der Kammervorstand daher drei Logo-Varianten zur Abstimmung. Kammer-Justiziar Klaus Laskowski erklärte: „Alle drei Varianten sind juristisch einwandfrei. Das Staatswappen und das Apotheken-A sind getrennt, somit ist alles markenrechtskonform.“ Letztlich setzte sich die erste Variante durch, bei der die Abkürzung der Kammer (BLAK) in großen, blauen Lettern im Zentrum des Logos steht. Links daneben steht die bayerische Landesflagge, rechts daneben das Apotheken-A. Unter einem dünnen Strich ist der Schriftzug „Bayerische Landesapothekerkammer“ zu sehen.

Heftige Auseinandersetzung um das Logo im November

Noch im November hatte es zu dem Logo-Thema bei einer Kammerversammlung eine heftige Auseinandersetzung gegeben. Damals stellte die Kammer schlichtweg ein eigens entworfenes, neues Logo vor. In der damaligen Version musste das rote „A“ neben dem bayerischen Staatswappen dem Arzneikelch mit Schlange weichen, auch bekannt als „Schale der Hygieia“. Dagegen wehrten sich allerdings mehrere Delegierte. Viele wollten das Apotheken-A im Logo nicht verlieren. Neben Kritik am Logo selbst klang im November aber auch Unmut über das Vorgehen von Geschäftsführung und Vorstand durch, die die Delegierten mehr oder weniger vor vollendete Tatsachen gestellt hatten. Der Kammervorstand versprach daher, drei neue Logos zu entwerfen und diese zur Abstimmung zu stellen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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