Kein Steuerbetrug

Freispruch statt Haftstrafe für niederländischen Apotheker

Chemnitz - 04.05.2017, 15:35 Uhr

Die Richter des Landgerichts Chemnitz urteilten auf Freispruch des Versandapothekers, die Staatsanwaltschaft fordert aufgrund möglicher Steuerhinterziehung weiter eine Haftstrafe. (Foto: v.poth / Fotolia)

Die Richter des Landgerichts Chemnitz urteilten auf Freispruch des Versandapothekers, die Staatsanwaltschaft fordert aufgrund möglicher Steuerhinterziehung weiter eine Haftstrafe. (Foto: v.poth / Fotolia)


Ein niederländischer Versandapotheker versteuerte Einnahmen in den Niederlanden anstatt in Deutschland. Nach einer Anklage wegen Steuerbetrugs wurde er vom Landgericht Chemnitz freigesprochen. Die Richter meinen, er habe sich ausreichend steuerlich beraten lassen und wollte auch nicht betrügen. Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders – und zieht zum Bundesgerichtshof.

An zehn Verhandlungstagen befasste sich das Landgericht Chemnitz dieses und letztes Jahr mit dem Fall des niederländischen Versandapothekers Eugene E.. Er hatte Einnahmen seiner Versandapotheke über mehrere Jahre in den Niederlanden statt in Deutschland versteuert. Im Januar 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben erhoben – in fünf von sechs Fällen habe er „in großem Ausmaß“ zu wenig Steuern gezahlt, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht sprach ihn Anfang März frei – wie es zu der Entscheidung kam, zeigen die nun vorliegenden Urteilsgründe.

Der Pharmazeut betrieb in mehreren Ländern Apotheken und Unternehmen, war selber betriebswirtschaftlich aber nicht weiter ausgebildet – was für das Verfahren von einiger Relevanz war: 1985 nahm er laut Gericht an einer einjährigen Weiterbildung im Bereich der Betriebswirtschaftslehre teil, jedoch „mit nur begrenztem Nutzeffekt“. 1994 hatte Eugene E. die Idee, im Erzgebirge das Poliklinik-System der ehemaligen DDR wieder aufleben zu lassen – mit der Absicht dort Apotheken zu betreiben. Dazu gründete er unter anderem mehrere Ärztehäuser, betrieb drei Apotheken, einen Medikamentengroßhandel und eine Laborgesellschaft. 

Zweistelliger Millionenumsatz

„Trotz der allgemein ablehnenden Haltung der Apotheker in Deutschland“, wie das Gericht festhält, betrieb er teils von Deutschland, teils von den Niederlanden aus auch die Versandapotheke postpills.com. Diese operierte von den Niederlanden aus, um Kunden finanzielle Vorteile anbieten zu können. Außerdem hatte er in Frankreich eine Apotheke, war dort an einem Ärztehaus beteiligt – und einer Kosmetik-Firma in der Schweiz. Mit seinem Firmengeflecht erwirtschaftete Eugene E. laut Gericht einen Jahresumsatz zwischen 20 und 50 Millionen Euro.

Da Eugene E. „weder eine steuerliche noch buchhalterische Ausbildung“ hatte und sich laut Gericht auf seine unternehmerische Tätigkeit konzentrieren wollte, ließ er sich in den die Anklage betreffenden Jahren von zehn spezialisierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsfirmen beraten, darunter vier in Deutschland – so auch die Treuhand Hannover. Hierfür bezahlte er jährlich knapp eine Million Euro, wie das Landgericht feststellt. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Freispruch für niederländischen Apotheker: Verschieben von Rezepten zwischen Deutschland und Holland war kein Steuerbetrug

Denn er wusste nicht, was er tat ...

Vorwurf der Steuerhinterziehung eines Versandapothekers geht zum BGH

Irrtum oder bewusster Betrug?

Awinta und „Vorteil24“

Rückzug aus Pilotprojekt

OLG Naumburg zu Rx-Boni für Privatversicherte

„Kein Anreiz, eine Versandapotheke zu wählen“

Steuertricks bei DocMorris: Wie sich der Staat an der Nase herumführen lässt

Legal, illegal, sch…egal

Ist das deutsche Recht zahnlos gegenüber ausländischen Versendern?

Gerichte wollen Klärung – Spahn verweigert Auskunft

1 Kommentar

Apothekerexzesse

von Heiko Barz am 05.05.2017 um 13:06 Uhr

Geldgier vrs. pharmazeutische Gesinnung?
Ein 'armer' Mann!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.