DAZ-Tipp aus der Redaktion

Seit 40 Jahren Zuzahlung für Arzneimittel

06.04.2017, 17:00 Uhr

Verbesserten die Einnahmen der GKV: Zuzahlungen der Patienten bei Arzneimitteln. (Foto: ARTENS – Fotolia)

Verbesserten die Einnahmen der GKV: Zuzahlungen der Patienten bei Arzneimitteln. (Foto: ARTENS – Fotolia)


Im Jahr 1977 trat das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) in Kraft. Es bildet eine Zäsur in der über 130-jährigen Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung, denn es bestimmte, dass die GKV-Patienten beim Erwerb eines verordneten Arzneimittels einen „Anteil“ von einer D-Mark zahlen mussten. Seither ist der Sinn oder Unsinn von Zuzahlungen der Patienten eine nie versiegende Quelle für gesundheitspolitische Diskussionen.

Apotheker Armin Edalat hat in der aktuellen DAZ Nr. 14 die Vorgeschichte und Geschichte der Zuzahlungen für Arzneimittel dargestellt. Schon seit der Weimarer Republik gab es Rezeptgebühren, die seit 1967 bei 2,50 DM gedeckelt waren. Die seit 1977 geltende Zuzahlung für jedes einzelne Arzneimittel benachteiligt gegenüber dem vorherigen System die Patienten mit Multimedikation. Die beabsichtigte Verringerung der Verordnungszahlen wurde dadurch zwar nicht erreicht, wohl aber besserten sich die Einnahmen der Krankenkassen spürbar. Seit 20 Jahren schwankt die Summe der alljährlichen Zuzahlungen um die zwei Milliarden Euro. Da sich die Arzneimittelausgaben der GKV in diesem Zeitraum etwa verdoppelt haben, ging der Anteil der Zuzahlungen an den Ausgaben auf die Hälfte zurück und liegt derzeit bei etwa sechs Prozent. Für die Patienten immer noch zu viel? Jedenfalls wird aktuell wieder die Forderung erhoben, die „sozial ungerechten“ Zuzahlungen ganz abzuschaffen – wobei sich allerdings auch die Frage der Gegenfinanzierung stellt.

Unter Apothekern dürfte unumstritten sein, dass die Zuzahlungen auf Arzneimittel weiterhin einheitlich geregelt werden müssen. Die Gewährung von Rabatten (Rx-Boni), die der Europäische Gerichtshof ausländischen Versandapotheken erlaubt hat, passt nicht in das deutsche Gesundheitswesen. Sie konterkariert die Bemühungen um eine verantwortungsvolle Anwendung von Arzneimitteln. Edalat plädiert dafür, durch „sozial verträgliche Selbstbeteiligungen“ die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken. Zur Kasse bitte – Die gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel wird 40 Jahre alt.

DAZ-Redakteur Dr. Wolfgang Caesar

Good Lack

Kein Schreibfehler – unter dieser Überschrift geht um die lokale Behandlung von „Nagelpilz“, und die erfolgt meistens mit einem medizinischen Nagellack. Eine Alternative für den Lack stellt die Behandlung mit Salbe und Okklusionspflastern dar. Wie auch immer – die Therapie erfordert von den Patienten Ausdauer und Geduld. Einige Tipps, die Sie ihnen in der Apotheke geben sollten, fördern den Erfolg und beugen Rezidiven vor. In diesem Sinne: Good luck bei Good Lack.


Dr. Wolfgang Caesar (cae), Biologe
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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