Femoston von Kohlpharma

Kalenderpackung falsch beklebt 

Berlin - 05.04.2017, 11:00 Uhr

Falsches Etikett auf dem Blister: Kohlpharma fürchtet deswegen eine falsche Einnahme von Femoston und ruft zurück. (Foto: Kohlpharma)

Falsches Etikett auf dem Blister: Kohlpharma fürchtet deswegen eine falsche Einnahme von Femoston und ruft zurück. (Foto: Kohlpharma)


Importeur Kohlpharma bittet darum, eine Charge seines Hormonpräparats Femoston 2 mg/10 mg zu überprüfen. Das Etikett auf den Blistern der Kalenderpackung ist nicht richtig aufgebracht. Daher besteht die Gefahr, dass das Zwei-Phasen-Präparat falsch eingenommen wird. 

Femoston ist ein Kombinationspräparat aus Estradiol und Dydrogesteron. Es wird zur Hormonersatzbehandlung in der Menopause eingesetzt. Es ist ein sogenanntes Zwei-Phasen-Präparat. Um die richtige Einnahme zu gewährleisten, komm das Arzneimittel in einer Kalenderpackung auf den Markt, das heißt die jeweiligen Wochentage sind auf den Blister aufgedruckt – jeweils in der Sprache des Landes, für das das Arzneimittel ursprünglich produziert wurde. So kann das bei Reimporten durchaus mal in kyrillischen Buchstaben oder englischer Sprache sein. Importeure lösen das Problem relativ einfach: Mit einem Aufkleber, auf dem sich die Wochentage in deutscher Sprache befinden.

Offensichtlich ist hier bei Kohlpharma etwas schiefgelaufen. Der „Innenaufkleber“ bei eine Charge Femoston 2 mg/10 mg wurde falsch aufgebracht. Das meldet der Importeur über die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK). Betroffen ist die Charge mit der Ch.-B.: 351234.

Kohlpharma sieht daher die Gefahr, dass das Präparat nicht richtig eingenommen wird. Aus Sicherheitsgründen ruft der Importeur daher das Präparat Femoston (Estradiol, Dydrogesteron) 2 mg/10 mg, 84 Filmtabletten (PZN 03913439), zurück. 

Kohlpharma

Kolhlpharma weist allerdings darauf hin, dass nur Teile dieser Charge betroffen sind, nämliche allein der Fertigungsauftrag 6156582. Die Fertigungsauftragsnummer ist unter dem Data-Matrix (2D)-Code aufgebracht, der sich auf dem Außenetikett, also auf der Umverpackung mit der PZN befindet (siehe Foto). Andere Fertigungsaufträge oder Chargen sind laut Kohlpharma von dieser Maßnahme nicht betroffen. Auch das Arzneimittel selbst ist völlig in Ordnung.

Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und gegebenenfalls zur Gutschrift zurücksenden. Weitere Informationen zur Rücksendung finden Sie hier oder in der am Donnerstag erscheinenden Fachpresse.


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