Techniker Krankenkasse

Neue TK-Rabattverträge in Kraft getreten

Berlin - 03.04.2017, 13:30 Uhr

120 neue Fachlose: Die 19. Rabattvertrags-Runde der Techniker Krankenkasse ist zum 1.April 2017 in Kraft getreten. (Foto: fotolia)

120 neue Fachlose: Die 19. Rabattvertrags-Runde der Techniker Krankenkasse ist zum 1.April 2017 in Kraft getreten. (Foto: fotolia)


Am vergangenen Wochenende sind die neuen Generika-Rabattverträge der Techniker Krankenkasse in Kraft getreten. Die TK hatte zuvor die 19. Ausschreibung abgeschlossen und Anbieter für insgesamt 120 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen gesucht. Die meisten Fachlose wurden mehrfach vergeben, allerdings gibt es auch exklusive Zuschläge.

TK-Versicherte müssen sich in diesen Tagen darauf einstellen, dass sie in der Apotheke das Arzneimittel eines anderen Herstellers erhalten können. Denn die Techniker Krankenkasse, die mit etwa 9,8 Millionen Versicherten die größte bundesweit agierende Kasse ist, hat zum 1. April 2017 neue Rabattverträge in Kraft gesetzt.

Die Kasse teilte mit, dass die 19. Ausschreibung insgesamt 120 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen umfasst. Die meisten Wirkstoffe waren neu ausgeschrieben worden, da die vorherigen Verträge zum 31. März 2017 ausgelaufen sind. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt laut TK 23 Monate. Tim Steimle, Arzneimittel-Chef bei der TK, zeigte sich zufrieden: „Durch die Generika-Rabattverträge haben wir die Möglichkeit, die Versorgung mit Arzneimitteln qualitativ hochwertig und wirtschaftlich zu gestalten. Besonders erfreulich ist, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen einen Zuschlag erhalten haben.“

Insgesamt hat die TK nun für mehr als 300 generische Wirkstoffe Rabattverträge abgeschlossen. Eine Übersicht über alle Verträge finden Apotheker auf der Internetseite der Krankenkasse. Für ihre neue Runde konnte die TK für 61 Fachlose Rabattverträge mit jeweils drei Partnern abschließen. 18 Fachlose wurden zweifach vergeben, die restlichen Fachlose wurden exklusiv vereinbart. Dazu teilte die Kasse mit: „Bei Lieferunfähigkeit eines Herstellers kann demnach in den meisten Fällen auf einen anderen Vertragspartner ausgewichen werden. Ist dies nicht möglich, kann die Apotheke auch ein Arzneimittel abgeben, für das die TK keinen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Dies muss dann entsprechend auf dem Rezept vermerkt werden.“

Die Krankenkasse teilte auch mit, dass sie hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen neue Verträge mit den Kassenärzten in Berlin und Schleswig-Holstein abgeschlossen habe. Demnach sollen Verordnungen von TK- Rabattarzneimitteln nicht mehr Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung sein. Ärzten drohe somit kein Regress, wenn sie entweder bei der TK unter Rabattvertrag stehende Generika oder die entsprechenden Wirkstoffe verordnen, ohne einen Hersteller festzulegen, erklärte die Kasse.


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