Großbritanniens EU-Austritt

Der Brexit und seine Nachbeben für Europas Gesundheitssysteme

Stuttgart - 29.03.2017, 13:45 Uhr

Theresa May unterzeichnet die Austrittserklärung. (dpa)

Theresa May unterzeichnet die Austrittserklärung. (dpa)


Neun Monate nach dem Brexit-Referendum ist es so weit: Am heutigen Mittwoch reicht Großbritannien die Scheidung von der EU ein. Die Austrittserklärung soll am Mittag dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk in Brüssel übergeben werden. Über die möglichen Folgen des Brexit wurde viel geschrieben, auch hier auf DAZ.online. 

Am heutigen Mittwoch wird das Vereinigte Königreich offiziell seinen Austritt aus der Europäischen Union beantragen. Am Dienstagabend hat Premierministerin Theresa May den entsprechenden Antrag unterzeichnet. Am Mittwochmittag wird die Austrittserklärung dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk übergeben. Damit ist der Weg für die Austrittsverhandlungen mit der Europäischen Union frei. Zwei Jahre sollen sie dauern. Dass ein Mitgliedstaat die EU verlassen möchte, ist Premiere in der Geschichte der Union. Ob andere Länder dem Bespiel der Großbritanniens folgen, ist völlig unklar. Brexit-Befürworter sehen das Vereinigte Königreich da durchaus als Vorbild.

Dass der Austritt Folgen haben wird, ist allen klar. Wie diese genau aussehen werden, hingegen überhaupt nicht. Bezogen auf den Pharmamarkt bestehen zum Beispiel seitens der Hersteller Bedenken, innovativen EU-Produkten könnte in Zukunft der Zugang zum britischen Arzneimittelmarkt verwehrt bleiben. Dass das nicht passiert, darauf müsse bei den Verhandlungen zum Austritt geachtet werden. Darauf weist der Bundesverband der Arzneimittelhersteller in einer aktuellen Mitteilung hin. Der BAH setzte sich zudem für eine uneingeschränkte Anerkennung europäischer Zulassungen in Großbritannien ein, wie der Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Weiser erklärt. Wenn man jetzt regulatorische Hürden aufbaue, gefährde man das hohe Niveau, das in der europäischen Zusammenarbeit und bei der Harmonisierung von Regularien zur Zulassung und Arzneimittelsicherheit bereits erreicht wurde.

Und auch an vielen anderen Stellen werden im Arzneimittel- und Apothekenmarkt Auswirkungen befürchtet, über die wir auf DAZ.online berichtet haben. Hier noch einmal die wichtigsten:

Was macht der Brexit mit dem Apothekenmarkt?

Werden deutsche Apotheker weiterhin problemlos in Großbritannien arbeiten können? Denn seit 2005 gilt die gegenseitige Berufsanerkennung innerhalb der EU. Wie das nach dem Austritt ist, das ist einer von vielen Punkten, die es zu regeln gilt. Und was ist mit Securpharm? Sollte sich Großbritannien nicht daran beteiligen, könnte der britische Markt Einfallstor für Fälschungen werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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