Salben und Kapseln

7,2 Millionen Rezepturen auf Kassenrezept 

Berlin / Stuttgart - 10.03.2017, 13:00 Uhr

Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. (foto: Picture-Factory / Fotolia)

Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. (foto: Picture-Factory / Fotolia)


7,2 Millionen so genannte allgemeine Rezepturen, wie Kapseln oder Salben, haben Deutschlands Apotheken für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2016 hergestellt. Dazu  kommen noch mehrere Millionen Spezialrezepturen sowie individuelle Zubereitungen für Privatversicherte. Die Zahl der Rezepturarzneimittel bleibt damit unverändert hoch. 

„Unsere Zahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI), anlässlich der Veröffentlichung der Zahlen zu den Rezepturarzneimitteln von 2016. Denn die sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert hoch. Laut einer Auswertung des DAPI haben die öffentlichen Apotheken im vergangenen Jahr rund 7,2 Millionen so genannte allgemeine Rezepturen, wie Kapseln oder Salben, für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt und damit ebenso viele wie 2015. Allein auf den Kammerbezirk Westfalen-Lippe entfallen fast 1,5 Millionen dieser Zubereitungen – das macht für jede Apotheke in Westfalen-Lippe rein rechnerisch 750 Rezeptur-Verordnungen. 

Die tatsächliche Zahl ist höher

Hinzu kommen mehrere Millionen Spezialrezepturen, etwa für die Krebs- oder die Heroinersatztherapie oder die parenterale Ernährung sowie die individuellen Arzneimittel für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten. Da die beiden letzteren nicht erfasst werden, liegt die tatsächliche Zahl der angefertigten Rezepturen in jedem Fall höher.

Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Rezepturarzneimittel seien in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt, erklärte Kiefer weiter. Gerade weil Rezepturarzneimittel für die Versorgung vieler Patienten so wichtig seien, müssen wir ein Netz aus wohnortnahen Apotheken erhalten. Denn die übernehmen die Verantwortung für die Herstellung, sagte der BAK-Präsident. 

Honorarerhöhung ist beschlossen

Und in Zukunft gibt es sogar noch ein bisschen mehr Geld. Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschlossen. Für die Herstellung einer Rezeptur erhalten Apotheker künftig zusätzlich eine neue Fixpauschale in Höhe von 8,35 Euro. Von diesem Betrag muss allerdings noch der Kassenabschlag (1,77 Euro) abgezogen werden. Auch die Arbeitspreise werden jeweils um einen Euro erhöht. Außerdem sieht das AMVSG vor, dass die Pauschale für Betäubungsmittel und T-Rezepte von derzeit 0,26 Euro auf 2,91 Euro steigt. Laut Gesetzentwurf werden 100 Millionen Euro mehr im Jahr an die Apotheken fließen.


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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