Aufruf in der Schweiz

Apotheker sollen potenzielle Terroristen erkennen

Stuttgart - 07.02.2017, 11:15 Uhr

Bei großen Mengen bestimmter Chemikalien, wie Aceton oder hochkonzentriertes Wasserstoffperoxid, sollen Apotheker hellhörig werden, rät die Schweizer Polizei. (Foto: picture alliance / Shotshop)

Bei großen Mengen bestimmter Chemikalien, wie Aceton oder hochkonzentriertes Wasserstoffperoxid, sollen Apotheker hellhörig werden, rät die Schweizer Polizei. (Foto: picture alliance / Shotshop)


Die Schweizer Polizei hat Apotheken aufgerufen, Kunden, die große Mengen bestimmter Chemikalien kaufen, zu melden – diese könnten terroristische Anschläge planen. Das Ganze basiert allerdings auf Freiwilligkeit. In Deutschland ist man hingegen bei bestimmten Substanzen verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden.

In Deutschland ist ebenso wie in der gesamten EU die Abgabe bestimmter Chemikalien, die zur Sprengstoffherstellung genutzt werden können, eingeschränkt. So darf beispielsweise Wasserstoffperoxid in Konzentrationen über 12 Prozent an Privatpersonen nicht abgegeben werden. Das war nicht immer so. Vor weniger als zwei Jahren durfte man, wenn man volljährig war, es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung gab und die Identität durch ein amtliches Dokument nachgewiesen wurde, noch bis zu 35 Prozent käuflich erwerben.

Für andere Chemikalien galt Ähnliches. Medienberichten aus der Schweiz zufolge gibt es dort nun Bedenken, dass potenzielle Käufer in die Schweiz ausweichen, weil es dort solche Einschränkungen nicht gibt. Noch nicht – denn gesetzliche Grundlagen, den Handel mit diesen Substanzen einzuschränken, sind bereits in Arbeit. Bis Ende 2017 soll ein Entwurf vorliegen. 

Je kritischer, desto stärker geregelt

Die Einschränkungen sollen konzentrationsabhängig sein. Je höher die Konzentration der kritischen Substanzen, desto stärker soll der Verkauf geregelt werden. Geringe Konzentrationen unterliegen keinen Einschränkungen. Bei erhöhter Konzentration soll der Verkauf künftig registriert werden, und bestimmte Angaben sind an die zuständige Behörde weiterzuleiten – beispielsweise die Art der Substanz, die Menge, der Zweck des Kaufs und Angaben zur Person, die das Produkt gekauft hat. Für den Kauf hochkonzentrierter Produkte soll künftig eine Genehmigungspflicht gelten. Die Regelungen gelten lediglich für Privatpersonen. Berufsgruppen wie Landwirte sind nicht betroffen.

Außerdem soll der Fachhandel verdächtige Einkäufe melden – telefonisch oder per Mail. Mit dieser Maßnahme wollte man aber offensichtlich nicht warten, bis das Gesetz verabschiedet ist. Diese Möglichkeit wurde bereits im September 2016 in Absprache mit den betroffenen Branchen geschaffen und soll fortgeführt werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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