Verdachtsfälle

Bisher unbekannte Nebenwirkungen bei Checkpoint-Inhibitoren

Stuttgart - 01.02.2017, 14:30 Uhr

Unter den Checkpoint-Inhibitoren Ipilimumab, Nivolumab und Pembrolizumab sind schwere unerwünschte Wirkungen aufgetreten. Ein Kausalzusammenhang wird geprüft. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)

Unter den Checkpoint-Inhibitoren Ipilimumab, Nivolumab und Pembrolizumab sind schwere unerwünschte Wirkungen aufgetreten. Ein Kausalzusammenhang wird geprüft. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)


Unter den Checkpoint-Inhibitoren Ipilimumab, Nivolumab und Pembrolizumab scheinen Nebenwirkungen aufzutreten, die bisher in der Fachinformation nicht erfasst sind. Das teilt das Paul-Ehrlich-Institut im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit mit. Apotheken sind daher noch einmal explizit aufgefordert, Verdachtsfälle zu melden, damit Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil gewonnen werden. 

Drei sogenannte Checkpoint-Inhibitoren sind bisher in der EU zugelassen der CTLA4-Inhibitor Ipilimumab (Yervoy®) sowie Nivolumab (Opdivo®) und Pembrolizumab (Keytruda®), die an den PD1-Rezptor auf T-Zellen binden und die Interaktion mit dessen Liganden verhindern. Die Wirkung dieser monoklonalen Antikörper, die bei verschiedenen Krebsarten eingesetzt werden, basiert auf einer Aktivierung der körpereigenen Immunantwort gegen die Tumorzellen. Basierend auf diesem Wirkprinzip werden überschießende Immunreaktionen als Nebenwirkung erwartet.

Insgesamt 956 Einzelfallberichte zu unerwünschten Wirkungen hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) deutschlandweit erfasst. Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mitteilt, berichtet das PEI im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit zusammen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber. Entzündliche Reaktionen, wie Kolitis/Enterokolitis, Hypophysitis/Hypopituitarismus, Pneumonitis, Diarrhö und Hepatitis zählen demnach zu den häufigsten unerwünschten Nebenwirkungen. Diese Spontanmeldungen lassen allerdings keine Aussage über die Häufigkeit zu, ebenso wenig wie einen direkten Vergleich der Risikoprofile dieser Arzneimittel. 

Zum Teil tödliche Reaktionen

Allerdings liegen auch insgesamt zehn Fallberichte zu Agranulozytose und Panzytopenie vor. Diese schweren Reaktionen, die zum Teil tödlich endeten, sind bislang noch nicht in den jeweiligen Fachinfos erfasst. In der europäischen Eudravigilance-Datenbank sind es sogar noch mehr: vier Verdachtsfälle von Agranulozytose und 13 Meldungen zu Panzytopenie unter Ipilimumab, drei Berichte zu Agranulozytose und fünf zu Panzytopenie unter Nivolumab sowie insgesamt acht Verdachtsfälle zu Panzytopenie unter Pembrolizumab.

Ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Therapie mit den neuartigen Wirkstoffen und dem Auftreten von Agranulozytose und Panzytopenie gibt, ist noch nicht gesichert, erklärt das PEI. Allerdings werte man diese beiden Komplikationen als potenzielle Risikosignale dieser neuen Wirkstoffklasse, heißt es. Um Komplikationen während der Therapie rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln, gibt es Schulungsmaterialien – und zwar für Fachpersonal aber auch für Patienten. Die Hersteller sind verpflichtet, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 

Apotheker sollen unerwünschte Wirkungen melden

Auch Apotheken sollen dazu beitragen, weitere wichtige Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil der Checkpoint-Inhibitoren zu gewinnen. Die AMK fordert in diesem Zusammenhang noch einmal explizit dazu auf, Verdachtsfälle von unerwünschten Wirkungen, die im Zusammenhang mit der Therapie mit einem der Checkpoint-Inhibitoren stehen, zu melden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.arzneimittelkommission.de zur Verfügung. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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