AM-VSG

OTC, Lieferengpässe und Ausschreibungen im Visier

Berlin - 25.01.2017, 17:45 Uhr

Impfstoffausschreibungen sind der Union ein Dorn im Auge. (Foto: Miss Mafalda / Fotolia)

Impfstoffausschreibungen sind der Union ein Dorn im Auge. (Foto: Miss Mafalda / Fotolia)


Im geplanten Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz könnte sich noch einiges bewegen: Aus den Koalitionsfraktionen gibt es derzeit diverse Prüfbitten an das Bundesgesundheitsministerium. Unter anderem geht es um die Frage, ob die OTC-Erstattung ausgeweitet werden könnte.

Das aus dem Pharmadialog hervorgegangene Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) soll voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten. Ehe es so weit ist, muss es zunächst noch einmal durch den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort können die Fraktionen Änderungsanträge einbringen. Dies wird voraussichtlich Mitte Februar, in der nächsten regulären Sitzungswoche des Bundestags, der Fall sein. Darauf kann dann die 2./3. Lesung im Bundestagsplenum folgen – und der abschließende Durchgang im Bundesrat.

Derzeit feilen die Gesundheitspolitiker noch an Änderungsanträgen. Auf einige hat sich die Koalition schon verständigt, bei ihnen geht es insbesondere um Regelungen zum Verfahren der frühen Nutzenbewertung, aber beispielsweise auch um eine Klarstellung zum geplanten Arzt-Informationssystem.

Weitere Anliegen von Union und SPD soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst prüfen. Neben den Fraktionen hat der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich eigene Prüfbitten vorgelegt. Sowohl Hennrich als auch die SPD sprechen in diesen die Kostenübernahme von OTC-Arzneimitteln an. Seitdem diese seit 2004 grundsätzlich nur noch für Kinder bis zwölf Jahren beziehungsweise 18 Jahren (bei Entwicklungsstörungen) erstattungsfähig sind, wird immer wieder diskutiert, ob die Kostenübernahme nicht auch für weitere Patientengruppen möglich ist.

Jetzt wünscht sich die SPD im Rahmen des AM-VSG, „zu prüfen, welche Wirkungen die Übernahme der Kosten für OTC durch die GKV insbesondere für (ältere und) multimorbide Patientinnen und Patienten hätte, insbesondere in Bezug auf finanzielle Belastungen für die Versicherten und die GKV, die Qualität der Versorgung und unerwünschte Arzneimittelwirkungen“. Hennrich hingegen will geprüft wissen, welche finanzielle Mehrbelastung eine Erstattungspflicht von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 18. Lebensjahr im Rahmen der GKV-Versorgung bedeuten würde.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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