Neue Rabattverträge 2017

Patienten zahlen wieder häufiger zu

13.01.2017, 11:45 Uhr

Mehr Kosten für Patienten: Nur noch 20 Prozent der Arzneimittel sind frei von der Zuzahlung. (Foto: kelifamily / Fotolia)

Mehr Kosten für Patienten: Nur noch 20 Prozent der Arzneimittel sind frei von der Zuzahlung. (Foto: kelifamily / Fotolia)


Nur noch 20 Prozent der Arzneimittel sind für Patienten frei von der Zuzahlung. Ende 2016 waren es noch über 30 Prozent. DAV-Chef Becker kritisiert die Krankenkassen: Einsparungen durch Rabattverträge sollten teilweise auch Patienten zugute kommen. 

Patienten müssen 2017 wieder häufiger Zuzahlungen für ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel leisten. Während die Apothekenkunden Ende des vergangen Jahres noch jedes dritte Arzneimittel ohne Zuzahlung erhielten, ist seit Beginn 2017 nur noch jedes fünfte Arzneimittel zuzahlungsfrei. Nach Angaben der ABDA sind neue, im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Rabattverträge der Grund, dass Patienten in der Apotheke wieder häufiger das Portemonnaie zücken müssen.

Durch Rabattverträge sparen Krankenkassen jährlich Ausgaben in Milliardenhöhe. So konnten die Kassen 2015 durch Rabattverträge Einsparungen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro verbuchen. Für das gerade zu Ende gegangene Jahr erwarten die Kassen sogar einen neuen „Sparrekord“: Bereits nach Abschluss des dritten Quartals lag das Plus durch die Versorgung der Versicherten mit rabattierten Arzneimitteln bei 2,8 Milliarden Euro.

Wann ist ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit?

Um die Kosten der Krankenkassen zu deckeln, müssen sich Patienten an den Kosten ihrer Arzneimittel beteiligen. Sie tragen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent der Arzneimittelkosten und zahlen hierbei mindestens fünf, jedoch maximal zehn Euro. Liegt der Preis des Arzneimittels allerdings 30 Prozent unter dem Erstattungsbetrag der GKV – dem sogenannten Festbetrag – entfällt die Zuzahlung des Patienten komplett. Darüber hinaus haben Krankenkassen im Zuge ihrer abgeschlossenen Rabattverträge auch die Möglichkeit, ihren Versicherten die Zuzahlung entweder ganz oder zumindest teilweise zu erlassen.

Becker: GKV soll Patienten entlasten

Genau diesen Umstand nimmt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, als Anlass zur Kritik: So würden die Rabattverträge den Krankenkassen helfen, „jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, sagt der DAV-Chef. Umso unverständlicher sei es für ihn, dass die Krankenkassen ihren Versicherten diese Einsparungen nicht teilweise wieder zugute kommen ließen. „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen“, sagt Becker.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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