OLG Düsseldorf

Rx-Boni werden im April weiter verhandelt

Stuttgart - 02.01.2017, 12:00 Uhr

Die Entscheidung aus Luxemburg liegt seit Oktober vor – im April will nun das Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverhandeln. (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)

Die Entscheidung aus Luxemburg liegt seit Oktober vor – im April will nun das Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverhandeln. (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)


Darf DocMorris in einer Kooperation mit der Deutschen Parkinson Vereinigung Rabatte für rezeptpflichtige Arzneimittel anbieten? Der Europäische Gerichtshof hatte die Arzneimittelpreisbindung für europarechtswidrig erklärt. Im April will das Düsseldorfer Gericht erneut tagen. Die Wettbewerbszentrale will dabei ihre Position weiter verteidigen und Mängel des EuGH-Urteils aufzeigen. 

Der Streitfall hat Apothekenrechts-Geschichte geschrieben: Die Wettbewerbszentrale hatte gegen eine Kooperation zwischen DocMorris und der Deutschen Parkinson Vereinigung geklagt, in deren Rahmen die niederländische Versandapotheke Boni für rezeptpflichtige Arzneimittel angeboten hatte. Um zu klären, ob die Arzneimittelpreisbindung in Deutschland – die derartige Sonderrabatte eigentlich verbietet – mit dem Europarecht vereinbar ist, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Einschätzung gebeten.

Die Antwort aus Luxemburg fiel spektakulär aus: Mit Verweis auf den freien Warenverkehr schmetterten die Richter die Einwände aus Deutschland ab und entschieden, dass EU-Versandapotheken zustehe, Rx-Boni in Deutschland zu gewähren. Wie nun bekannt wurde, will das OLG den Fall am 25. April erneut verhandeln. 

Wettbewerbszentrale will Mängel aufzeigen

„Wir werden unsere Position weiter verteidigen“, erklärte Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale gegenüber DAZ.online. Die Wettbewerbszentrale werde auch die Mängel aufzeigen, die das EuGH-Urteil hat. „Der EuGH hat ja wesentliche Gesichtspunkte, die wir genannt haben, nicht aufgegriffen“, erklärt sie. Allen voran habe er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt.

Gleichzeitig gibt Köber sich eher pessimistisch. „Das kann man jetzt alles vortragen – das OLG lässt sich aber vermutlich davon nicht beeindrucken“, befürchtet sie. „Ganz realistisch gesehen werden wir damit nicht viel Erfolg haben.“ Ob die Wettbewerbszentrale in Revision gegen eine ungünstige Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts gehen werde, sei noch unklar. Dies müsse dann geprüft werden, wenn die Urteilsgründe vorliegen.

Was macht die Politik?

Außerdem könne sich in der Zwischenzeit ja auch politisch noch einiges tun, sagt Köber gegenüber DAZ.online. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte Mitte Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem er den Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel in Deutschland verbieten will. Beim Koalitionspartner SPD, den Grünen sowie auch Abgeordneten aus den eigenen Reihen stößt er damit jedoch bislang auf erheblichen Widerstand


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Boni illegal?

von Marius am 03.01.2017 um 18:03 Uhr

Wenn man diesen Artikel ließt, könnte man meinen, dass die seit dem Urteil bereits angebotenen Boni illegal sind? Interessiert in der Politik aber wieder niemand oder?

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