Gröhe

Beiträge zur Pflegeversicherung bleiben bis 2022 stabil

Berlin - 02.01.2017, 14:30 Uhr

Nachdem die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte angehoben wurden, sollen sie nun nicht weiter ansteigen, erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. (Foto: © Achim Multhaupt)

Nachdem die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte angehoben wurden, sollen sie nun nicht weiter ansteigen, erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. (Foto: © Achim Multhaupt)


Zum Jahreswechsel ist in Deutschland die größte Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft getreten. Die Reform kostet etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr. Um sie zu finanzieren, hat die Regierung die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Stufen um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben. Dann wäre aber erst einmal Schluss mit Beitragserhöhungen, sagt Bundesgesundheitsminister Gröhe. 

Nach der soeben erfolgten Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung sollen diese laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorerst nicht weiter steigen. Er gehe „auf heutiger Basis davon aus, dass die Beiträge bis zum Jahr 2022 stabil bleiben“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag). „Die Beitragszahler müssen vor zu hohen finanziellen Belastungen geschützt werden.“ Gleichzeitig sei es wichtig, den Alten und Kranken auch in Zukunft eine gute Versorgung zu ermöglichen.

Zum Jahresbeginn waren die Beiträge um 0,2 Prozent gestiegen, um die zeitgleich in Kraft getretene Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung zu finanzieren. Die dadurch erfolgte Verbesserung der Leistungen kostet fünf Milliarden Euro jährlich.

Mit der zum 1. Januar startenden Pflegereform kann laut Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Hilfebedarf für Pflegebedürftige besser erfasst werden. Demenzkranke erhielten „endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagte Gröhe. „Außerdem setzt die Hilfe künftig deutlich früher ein – etwa wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder Hilfe im Haushalt benötigt wird.“

Die 2,8 Millionen Pflegebedürftigen werden zum 1. Januar automatisch in das neue Bewertungssystem nach Pflegegraden übernommen. Dabei müssen sie nicht selbst aktiv werden und etwa einen Neuantrag stellen. Die meisten Versicherten hätten inzwischen auch ihren Überleitungsbescheid von den Pflegekassen bekommen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), Peter Pick.



dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.