VdPP zum EuGH-Urteil

„Gröhe zieht den einzigen richtigen Schluss“

Berlin - 23.12.2016, 11:00 Uhr
















Der Verein kritisiert die EuGH-Entscheidung, das deutsche Verbot der Rx-Boni für EU-ausländische Versandapotheken zu kippen. (Foto: Fessy)

Der Verein kritisiert die EuGH-Entscheidung, das deutsche Verbot der Rx-Boni für EU-ausländische Versandapotheken zu kippen. (Foto: Fessy)


Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, den Rx-Versandhandel zu verbieten, findet die Unterstützung des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Die EuGH-Entscheidung konterkariere jeden gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme.

Bundesminister Hermann Gröhe ziehe nach der Entscheidung des EuGH, wonach die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen das Unionsrecht verstoße, den einzig richtigen Schluss, schreibt der VdPP. Der EuGH habe einen wirtschaftsliberalen Kurs eingeschlagen, der Handelsbelange klar über Gesundheitsbelange stelle. Nur der Bundesgesetzgeber könne hier eine angemessene Prioritätensetzung wiederherstellen und müsse klarmachen: Die gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung muss an erster Stelle stehen. 

Der Verein kritisiert die EuGH-Entscheidung, da sie jeden gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch konterkariere. Erhoffte Rabatte für Patienten würden wohl mittelfristig entfallen oder sich stark reduzieren, erklärt der VdPP in einer Stellungnahme. 

„Das SGB V ist durchgehend so ausgestaltet, dass Rabatte gerade nicht weitergegeben werden, sondern den Krankenkassen als Kostenträger zustehen. Direkt nach dem Urteil haben verschiedene Kassen bereits Anspruch darauf erhoben und Selektivverträge mit ausländischen Versandapotheken angekündigt", schreibt der VdPP. Patienten würden höchstens einen kleineren Teil des „Rabattkuchens“ abbekommen – vorausgesetzt sie gingen zu der von der Krankenkasse ausgewählten (Versand-) Apotheke. Somit werden die freie Apothekenwahl mittels Exklusivverträgen wieder einmal infrage gestellt.

Selbst wenn finanzielle Vorteile für Patienten übrig blieben, könne davon keine positive Steuerungswirkung erhofft werden. Gerade Geringverdienende würden zum Versand und weg von einer guten Betreuung getrieben. „Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist sicher nicht die einzig denkbare Reaktion auf das EuGH-Urteils“, erklärt der VdPP. Auch neue Vergütungsmodelle für die Beratung oder ein Rabattverbot im SGB V hätten ihre Vorteile.  


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