„Abenteuer“ in Hüffenhardt

Behörde will Video-Automat von DocMorris notfalls schließen

Karlsruhe - 15.12.2016, 06:55 Uhr

„Man
wird sich daran gewöhnen“: Der Bürgermeister testete bereits die Videoberatung von DocMorris. (Foto: Kraichgau Stimme)

„Man wird sich daran gewöhnen“: Der Bürgermeister testete bereits die Videoberatung von DocMorris. (Foto: Kraichgau Stimme)


Mehrfach haben Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe den von DocMorris geplanten Abgabe-Automat mit Videoberatung in Hüffenhardt aufgesucht. Gegenüber DAZ.online zeigt sich das zuständige Amt skeptisch. Bei dem Automaten handele es sich um einen „möglicherweise unzulässigen Einzelhandel mit Arzneimitteln“, erklärte ein Sprecher.

Die niederländische Versandapotheke DocMorris plant, im südöstlich von Heidelberg gelegenen Hüffenhardt einen Abgabe-Automat samt Arzneimittel-Beratung per Video zu installieren. Vor mehr als einem Jahr hatte die dortige Apotheke aufgrund eines fehlenden Nachfolgers geschlossen, doch zukünftig sollen die Dorfbewohner nach den Plänen von DocMorris auch ohne Personal an Arzneimittel kommen. Die ersten Werbeschilder stehen. Der Hüffenhardter Bürgermeister erklärte auf Nachfrage, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme sei noch offen – könnte aber vielleicht schon in den nächsten Wochen stattfinden.

Unklar ist bislang, wie DocMorris sich die virtuelle Filiale genehmigen lassen will. Im für Apotheken-Zulassungen zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe hält man nicht viel von dem Vorgehen. Bislang sei noch kein Genehmigungsantrag eingegangen, erklärte ein Sprecher gegenüber DAZ.online. Schon zuvor hatte die Behörde auf die „Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte“ zur Abgabe von Arzneimitteln über Apothekenterminals und zum Verbot der Selbstbedienung hingewiesen. So müssen Apotheken von einem Apotheker geleitet werden und nur Fachpersonal darf Arzneimittel aushändigen. 

Möglicherweise unzulässiger Einzelhandel

Laut SWR hat DocMorris erklärt, man sei keine Apotheke und unterliege daher auch nicht den diesbezüglichen Vorgaben. Ersterem stimmt das Regierungspräsidium zu – und bringt unverhohlene Kritik an. „Es handelt sich nicht um eine Apotheke i.S.d. § 1 Abs. 1 Apothekengesetz, sondern um einen möglicherweise unzulässigen Einzelhandel mit Arzneimitteln“, erklärt die Behörde gegenüber DAZ.online.

Der Sprecher wies darüber hinaus darauf hin, dass Arzneimittel für den Endverbrauch nur in mit einer Betriebserlaubnis versehenen Apotheke oder im Rahmen des genehmigten Versandes aus einer öffentlichen Apotheke in Verkehr gebracht werden dürfen. Denkt DocMorris etwa, dass bestehende Genehmigungen für den Versand nach Deutschland ausreichen? 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Eine strafbare Handlung!

von Andreas P. Schenkel am 15.12.2016 um 10:47 Uhr

Apothekengesetz (ApoG)
§ 1
[...] (2) Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Apothekengesetz (ApoG)
§ 23
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung eine Apotheke, Krankenhausapotheke oder Zweigapotheke betreibt oder verwaltet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

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AW: Oberhänsli und der Bürgermeister - Beihilfe?

von Andreas P. Schenkel am 15.12.2016 um 10:50 Uhr

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Geschichte wiederholt sich

von Thomas Luft am 15.12.2016 um 10:07 Uhr

Wer glaubt, dass DocMorris für das Betreiben dieses Automaten eine Genehmigung einholt, dem unterstelle ich, dass er auch an den Weihnachtsmann glaubt.

Es wird so laufen wie damals beim Versandhandel aus den Niederlanden: DocMorris tut was und die deutschen Behörden schauen so lange zu, bis der Gesetzgeber einschreitet und das bisher illegale Vorgehen, das unter dem Deckmäntelchen des Robin Hoods ("Wir tun das nur für die armen Patienten im ländlichen Raum") betrieben wird, legalisiert.

Und wir werden hinterher wieder dumm aus der Wäsche schauen und uns ärgern, dass man als Inhaber einer Vor-Ort-Apotheke eben dummerweise für den Gesetzgeber viel greifbarer ist, als eine niederländische Kapitalgesellschaft. Unsereinem würde bei der Aufstellung eines solchen Automaten -und sei es noch so sinnvoll- SOFORT der komplette Apothekenbetrieb geschlossen. Geht auch hier nicht, da die Apotheke von DocMorris bekannterweise in den Niederlanden sitzt.

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Genehmiging

von Frank ebert am 15.12.2016 um 7:40 Uhr

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder ist das ganze Gemache erlaubt, dann ist es genehmigungspflichtig, oder halt nicht . Jedenfalls wieder eine unglaubliche Werbung für Doc Morris . Und ein Bürgermeister den sonst niemand kennt ist auch in den Schlagzeilen. Tollhaus Deutschland

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AW: Genehmiging

von Johannes Frey am 21.04.2017 um 15:51 Uhr

Es ist doch genau so gelaufen wie die Damen und Herren von DocMorris es sich erhofft hatten.
Es war von Anfang an geplant den Automaten mit viel Medienwirkung für eine kurze Zeit in Betrieb zu nehmen und anschließend geschlossen zu werden. So können Sie sich wunderbar in der Opferrolle inszenieren die ja nur der Bevölkerung helfen wollten.
Weshalb sonst wäre es wohl nur als Arzneimittellager deklariert worden. Ist ja auch viel billiger so in die Medien zu kommen als auch noch Werbespot und Werbezeit zu bezahlen...

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