Frankreich

Neue Regeln für die Gute Praxis bei der Arzneimittelabgabe

Paris - 13.12.2016, 08:00 Uhr

Start Februar 2017: Neue Vorgaben für Apotheker in Frankreich. (Foto: PackShot / Fotolia)

Start Februar 2017: Neue Vorgaben für Apotheker in Frankreich. (Foto: PackShot / Fotolia)


Wie die Abgabe von Arzneimitteln in öffentlichen Apotheken erfolgen soll, wurde in Frankreich in einer eigenen Verordnung niedergelegt. Das sei das letzte Glied in der Kette, sagte die Präsidentin der Nationalen Apothekerkammer.

Die Französische Nationale Apothekerkammer (Ordre national des pharmaciens) hatte die neuen Verordnungen zur guten Praxis bei der Arzneimittelabgabe und zum Internethandel nach eigenem Bekunden seit zehn Jahren immer wieder eingefordert. Nun wurden sie im französischen Amtsblatt veröffentlicht.

Die Verordnung über die Gute Praxis für die Abgabe von Arzneimitteln, die nach dem französischen Gesetz über die öffentliche Gesundheit (Code de la Santé) Publique vorgesehen ist, beschreibt die Regeln für die verschiedenen Stufen des Dispensationsprozesses von obligatorisch oder optional verschreibungspflichtigen Medikamenten. Angefangen von der Prüfung der Verordnung und der Medikationsanalyse sowie die Beratungspflicht, vor allem bei der Abgabe von OTC-Arzneimitteln, über die Abgabe und die nachfolgende pharmazeutische Betreuung der Patienten bis hin zum Umgang mit Arzneimitteln mit Qualitätsmängeln und mit Arzneimittelrisiken soll sie den Offizinapothekern ein umfassendes Rüstzeug für die Praxis an die Hand geben. 

Das letzte Glied in der Kette

„Arzneimittel sind keine Ware wie alle anderen“, kommentiert die Präsidentin der Nationalen Apothekerkammer Isabelle Adenot. „Entlang der gesamten Lieferkette von der Herstellung bis zur Abgabe müssen Apotheker wissen, was sie zu tun haben und wie sie es tun müssen. Das war das letzte Glied, das noch fehlte. Die Apotheken konnten bei solchen Standards nicht außen vor bleiben. Deswegen freue ich mich über die Bekanntmachung der Guten Praxis für die Abgabe.“


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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