Apotheke vor Versand

Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot ist da

Berlin - 12.12.2016, 18:25 Uhr

Apotheke vor Ort vor ausländischer Konkurrenz schützen: Das Bundesgesundheitsministerium will mit einem Gesetz zum Rx-Versandverbot inländische Apotheken vor der EU-Konkurrenz schützen. (Foto: dpa)

Apotheke vor Ort vor ausländischer Konkurrenz schützen: Das Bundesgesundheitsministerium will mit einem Gesetz zum Rx-Versandverbot inländische Apotheken vor der EU-Konkurrenz schützen. (Foto: dpa)


Das Bundesgesundheitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Rx-Versandhandels vorgelegt. Das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bekennt sich darin klar für den Erhalt der Apotheke vor Ort. Der Versandhandel könne nur ergänzende Funktionen haben, der Negativtrend bei der Apothekenzahl müsse gestoppt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält Wort: DAZ.online liegt ein erster Referentenentwurf des „Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ vor. Das Gesetz soll laut BMG zwei Ziele haben: Erstens soll die wohnortnahe, flächendeckende Arzneimittelversorgung gesichert werden. Zweitens soll erreicht werden, dass die in Deutschland geltenden Zuzahlungsregelungen nicht durch Boni aus anderen Staaten unterlaufen werden.

Der Entwurf liest sich wie ein Manifest für die inhabergeführte Apotheke vor Ort. Das BMG argumentiert, dass in einem Sachleistungsprinzip, wie es in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, Boni „in Form von Bargeld oder Gutscheinen“ nicht geben könne. Daher wolle man sich anderen 21 EU-Staaten anschließen und den Rx-Versandhandel untersagen, heißt es in dem Entwurf. Das BMG stellt auch klar: Mit dem Verbot wird die durch das EuGH-Urteil hergestellte Ungleichbehandlung zwischen EU-Versandapotheken und deutschen Versendern beseitigt.

Das EuGH-Urteil sei ein klarer Wettbewerbsnachteil für inländische Apotheken, heißt es weiter. Wörtlich schreibt das BMG: „Mit einer zunehmenden Verschiebung der Marktanteile hin zu den ausländischen Versandapotheken geht eine Ausdünnung des bestehenden Netzes öffentlicher Apotheken einher, die bislang die persönliche und wohnortnahe Arzneimittelversorgung gewährleisten. Dies wiederum eröffnet ausländischen Versandapotheken, für die zudem das Fremdbesitzverbot nicht gilt und die deshalb als gewinnorientierte Kapitalgesellschaften agieren können, die Möglichkeit, in dünn besiedelten Gebieten mit lückenhafter stationärer Apothekenstruktur oder auch bei Engpässen in der Lieferbarkeit von Arzneimitteln erhöhte Preise durchzusetzen.“

Technisch will das Ministerium so vorgehen: Einerseits will das BMG den Paragraphen im Arzneimittelgesetz aufheben, der es EU-Versandapotheken derzeit noch verbietet, Rx-Boni zu gewähren. Gleichzeitig werden gleich mehrere Paragraphen geändert, um das Versandverbot gesetzlich zu verankern. Das Ministerium will außerdem sicherstellen, dass Botengänge von Apotheken weiterhin angeboten werden können. In der Apothekenbetriebsordnung soll daher festgehalten werden, dass das Verbot nicht gelte, wenn das Apothekenpersonal die Rx-Arzneimittel selbst ausliefere.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

EuGH Urteil und Binnenmarkt

von Dr. Seltsam am 24.12.2016 um 11:06 Uhr

Wer schützt die inländischen Arbeiter und Unternehmen vor der ausländischen Konkurrenz, wer die Patienten vor überhöhten Preisen und ortsnahen Apotheken, die am Wochenende geschlossen haben? Was hier abläuft ist ein Skandal. Der Binnenmarkt ist offensichtlich nur gut für Privilegierte mit guter Lobby und für Steuerhinterzieher.

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Good Job Mr. Gröhe.

von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:24 Uhr

Das Ministerium hat seine Aufgabe in unter zwei Monaten erfüllt. Respekt Herr Gröhe und an die Mitarbeiter im BMG. Angeglücklichte Apotheker unterm Weihnachtsbaum hatten wir schon lange nicht mehr. Dieser Herbst hatte es in sich. Genießen wir die wenigen vor uns liegenden Tage und schalten mal ab. Nicht nur Parallel- und Spagat-Justiz fletschen schon für 2017 die Zähne. Trotzdem schöne Weihnachten ...

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na bitte. geht doch...

von Konrad Mörser am 12.12.2016 um 19:43 Uhr

Auch dies stellt eine spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Vor-Ort-Apotheken dar. Wenn man die 0,6% Rx-Anteil der ausländischen Versandapotheken auf die Vor-Ort-Apotheken umlegt, ist das eine hübsche Umsatzsteigerung. Zusammen mit der erhöhten BTM- und Rezepturvergütung, der Erhöhung der Vergütung um 25 Cent pro Packung sowie der NNF-Pauschale ist dies nun schon die vierte Verbesserung für die Präsenz-Apotheken. Ich bin gespannt wie sich das auswirken wird auf die Zahl der Apotheken. Ich denke es wird sich bei 20'000 einpendeln.

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AW: na bitte. geht doch oder?

von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:49 Uhr

Lieber Konrad, hoffentlich landen all die schönen Mäuse nicht im Mörser und diese Dagobert Duck Nummer hat ein Ende.

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