Quecksilber-Konvention

Ab 2018 kein Amalgam mehr für Kinder und Schwangere

Brüssel - 08.12.2016, 11:35 Uhr

Kein Verbot: Die EU will die Verwendung von Quecksilber in Zahnfüllungen wie auch anderen Produkten einschränken. (Foto: Marco / Fotolia)

Kein Verbot: Die EU will die Verwendung von Quecksilber in Zahnfüllungen wie auch anderen Produkten einschränken. (Foto: Marco / Fotolia)


Millionen Europäer haben eine Zahnfüllung aus Amalgam. Doch der Stoff enthält giftiges Quecksilber, dessen Verwendung auch aufgrund der hiermit verbundenen Umweltbelastung reduziert werden soll. Die EU einigte sich jetzt zwar nicht auf ein Verbot, jedoch auf Einschränkungen.

Wegen des giftigen Quecksilbers in Amalgam will die Europäische Union die millionenfach verwendete Zahnfüllung deutlich zurückdrängen. Ab 1. Juli 2018 sollen es Zahnärzte bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen nutzen. Dies bestätigte die EU-Kommission am Mittwoch. Ein Verbot ist aber vorerst vom Tisch. Vielmehr wird bis 2020 geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 ganz darauf verzichten können.

Der Kompromiss zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedsländern und der Kommission ist Teil eines Pakets zur Umsetzung der sogenannten Minamata-Konvention, die die Nutzung von Quecksilber eindämmen soll.

Amalgam wird seit Jahrzehnten als günstiger und sehr haltbarer Füllstoff für Löcher verwendet. Es ist jedoch der wohl größte Eintragspfad für Quecksilber in die Umwelt: Für den Dentaleinsatz kommen jährlich in der EU bis zu 75 Tonnen des hochgiftigen Schwermetalls in Umlauf.

Klarer Fahrplan

Die EU-Kommission hält die Amalgam-Füllungen zwar für Patienten für ungefährlich, zumal sie im Mund verkapselt sind. Kritiker wecken aber immer wieder Zweifel. Vor allem verweisen sie auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und der Entsorgung und bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette kommen und sich letztlich im Körper anreichern.

„Die EU hat jetzt einen klaren Fahrplan, Zahn-Amalgam zu reduzieren und möglicherweise sogar zu stoppen“, kommentierte eine Kommissionssprecherin.

Zum 1. Januar 2019 wird eine eigene Sammlung und sichere Entsorgung quecksilberhaltiger Abfälle aus Zahnarztpraxen vorgeschrieben. Die 28 EU-Staaten sollen Aktionspläne zur Verminderung der Nutzung aufstellen.

Firmen und Zahnärzte legten Einspruch ein

Der Chefunterhändler des EU-Parlaments, der Linken-Abgeordnete Stefan Eck, zeigte sich indes unzufrieden. Das Ergebnis entspreche eher Wirtschaftsinteressen als der Verantwortung für öffentliche Gesundheit und Umweltschutz. Eck kritisierte auch, dass Deutschland in dem Streit die Interessen der Großkonzerne Evonik und BASF verteidigt habe.

Zahnärzte hatten sich im Lauf der jahrelangen Debatte gegen ein Verbot von Amalgam gewandt. Andere Arten von Zahnfüllungen wie Keramik oder Gold gelten als weniger haltbar oder deutlich teurer.

Mit dem Kompromiss kann die EU das internationale Abkommen nun ratifizieren. Damit soll auch die Nutzung von Quecksilber in industriellen Prozessen beendet und für künftige Produkte ausgeschlossen werden. Zudem soll der Handel mit quecksilberhaltigen Produkten kontrolliert und reduziert werden.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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