Stellungnahme zum AMVSG

Pro Generika warnt vor Engpässen durch Zyto-Rabattverträge

Berlin - 05.12.2016, 17:45 Uhr

Apotheker sollen nach dem Willen der Großen Koalition künftig rabattierte Onkologika für individuelle parenterale Zubereitungen verwenden. (Foto: Benicoma / Fotolia)

Apotheker sollen nach dem Willen der Großen Koalition künftig rabattierte Onkologika für individuelle parenterale Zubereitungen verwenden. (Foto: Benicoma / Fotolia)


Lieferengpässe vermeiden – das war ein wichtiges Thema des Pharmadialog. Doch im Entwurf für das AMVSG kommen Regelungen, die dieses Ziel verfolgen, zu kurz, meint Pro Generika. Dafür sieht der Branchenverband neue Gefahren für die Versorgungssicherheit – insbesondere durch die geplanten Rabattverträge mit Herstellern generischer Zytostatika.

Der Branchenverband Pro Generika findet, dass der Gesetzgeber in seinem Entwurf für das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) weitere Empfehlungen des Pharma-Dialogs aufgreifen sollte. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf steht dabei das Stichwort „Mehrfachvergabe für Generika-Rabattverträge“ ganz oben. Dass eine solche wünschenswert ist, wurde im Pharmadialog als Ergebnis festgehalten. Allerdings blieb man unverbindlich und so sagt auch der derzeitige Gesetzentwurf dazu nichts. Pro Generika plädiert hier für eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch V: Die Verträge sollen pro Los mit „mehr als einem pharmazeutischen Unternehmen“ zu schließen sein.

Anbietervielfalt für essenzielle Arzneimittel ermöglichen

Darüber hinaus spricht sich der Verband dafür aus, Rabattverträge über essenzielle Arzneimittel – und dazu zählt er auch generische Zytostatika sowie Impfstoffe – generell auszusetzen. Hier müssten Maßnahmen getroffen werden, die Anbietervielfalt ermöglichen. Denn jede Art von Marktverengung auf der Herstellerseite erhöhe die Anfälligkeit für Engpässe, heißt es in der Stellungnahme. Gerade im Bereich der generischen Onkologie sei diese Marktverengung auf Ebene der Wirkstoffhersteller bereits sehr hoch. Immer wieder beklagen gerade Kliniken, dass wichtige Chemotherapeutika fehlen. Dennoch sollten nun auch hier (exklusive) Rabattverträge eingeführt werden.

Wie bereits berichtet, will der Gesetzgeber die bislang bestehende Möglichkeit der Krankenkassen streichen, mit Apotheken Verträge über die Versorgung mit parenteralen Zyto-Zubereitungen zu schließen. Damit dennoch gespart wird, soll an der Hilfstaxe Hand angelegt werden und den Kassenverbänden auf Landesebene „einheitlich und gemeinsam” der Abschluss von Rabattverträgen mit den entsprechenden Herstellern ermöglicht werden. Geschätzte Einsparungen: 200 bis 250 Millionen Euro.

Rabattverträge verschärfen Marktverengung

Doch solche neuen Exklusivvereinbarungen würden die schon bestehende Marktverengung deutlich verschärfen, mahnt Pro Generika. „Im Ergebnis stiege damit die Gefahr und Wahrscheinlichkeit von Liefer- und daraus resultierenden Versorgungsengpässen für Krebspatienten“. Die jahrelange Erfahrung mit Rabattverträgen zeige, dass immer wieder dieselben Unternehmen bezuschlagt würden – bei der AOK treffe dies zum Beispiel auf 84 Prozent der exklusiven Verträge zu. Damit hinge die Versorgung vielfach nur von einem einzigen Hersteller ab. Auch im Bereich der Impfstoffe habe man bereits die negative Konsequenzen der Rabattverträge spüren können.

Aus Sicht des Branchenverbandes sollten Rabattverträge bei solch essenziellen Arzneimitteln daher gar nicht zur Anwendung kommen. Ein neues Modell für eine sichere Zytostatika-Versorgung, das Pro Generika nicht konkret vorschlägt, müsse berücksichtigen, dass diese für GKV wie auch Hersteller „wirtschaftlich“ sein müsse. Die entsprechenden Apotheken sollten über eine Zubereitungspauschale vergütet werden.

Importförderklausel streichen

Die Stellungnahme enthält noch weitere Vorschläge. So sollten regionale Biosimilar-Zielvereinbarungen eingeführt werden und die Festbetragsregelung so nachjustiert werden, dass es möglich bleibt, Patienten zuzahlungsbefreite Arzneimittel anzubieten. Last not least hat Pro Generika auch eine gemeinsame Forderung mit der ABDA: Die Importförderklausel sollte abgeschafft werden. Diese Förderung sei nach dem AMNOG nicht mehr zeitgemäß und auch aus Gründen der Arzneimittel- und Fälschungssicherheit kontraproduktiv.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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