Reaktion auf EuGH-Urteil

Nur Platz für eine Apotheker-Petition

Berlin - 02.12.2016, 15:10 Uhr

Einer darf bleiben, einer geht: Im Petitionsausschuss des Bundestages können Interessierte noch eine Apotheker-Peititon zeichnen, die sich mit dem Folgen des EuGH-Urteils beschäftigt. (Foto: dpa)

Einer darf bleiben, einer geht: Im Petitionsausschuss des Bundestages können Interessierte noch eine Apotheker-Peititon zeichnen, die sich mit dem Folgen des EuGH-Urteils beschäftigt. (Foto: dpa)


Am 6. Dezember endet die Mitzeichnungsfrist für eine Bundestags-Petition zur Rezeptabrechnung von Rx-Arzneimitteln. Eine weitere Petition, die mit einer strengeren Forderung auf das EuGH-Urteil reagiert, wird nicht veröffentlicht.

Noch bis zum 6. Dezember steht im Petitionsforum des Deutschen Bundestages eine Petition zur Diskussion und zur Mitzeichnung, die als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Preisbildung entstanden ist. Unter der Petitions-ID 68125 wird gefordert, es sollten nur solche Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen. Zudem sollten sie nur dort verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen, wo sie sich selbst am Notdienst beteiligen.

Den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verbieten, wird darin allerdings nicht ausdrücklich gefordert. Damit erscheint die Petition als abgeschwächte Variante des von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplanten Rx-Versandverbotes. Dennoch führt diese Petition dazu, dass andere Petitionen mit weiter reichenden Forderungen zu diesem Thema derzeit offenbar nicht im Petitionsforum des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden.

Apothekerin mit Petitions-Erfahrung

Diese Erfahrung hat die Dresdner Apothekerin Sylvia Trautmann gemacht. Die Inhaberin der Apotheke Buehlau hatte in einer anderen Angelegenheit bereits Erfahrung mit einer Petition auf Landesebene gesammelt. Daher entschloss sie sich zu einer Petition an den Deutschen Bundestag und forderte darin vor etwa zwei Wochen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Als Begründung führte sie an, das EuGH-Urteil vom 19. Oktober untergrabe die deutsche Preisbindung. Damit stelle es die ordnungspolitische Wirkung der Arzneimittelpreisverordnung in Frage und gefährde die flächendeckende Arzneimittelversorgung.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages antwortete ihr jedoch am 25. November, diese Petition werde nicht veröffentlicht. Denn eine „sachgleiche Petition“ befinde sich bereits in der parlamentarischen Prüfung. Doch als Trautmann ihre Petition einreichte, war diese frühere Petition bereits öffentlich. Trautmann hatte ihre Forderung bewusst schärfer formuliert und anders begründet, wie sie gegenüber DAZ.online erklärte. Zudem lassen einige der öffentlich zugänglichen Meinungsbeiträge zu der früheren Petition erkennen, dass die Verknüpfung mit einem bestimmten Notdienstort zu Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen führen kann. Dennoch betrachtet der Petitionsausschuss die beiden Petitionen als sachgleich. Die später eingegangene Petition werde daher als „Mehrfachpetition“ gemeinsam mit der früheren „Leitpetition“ behandelt. Sie werde ebenso sorgfältig wie jede andere Petition geprüft, heißt es vom Petitionsausschuss.

Die zuerst eingereichte Petition und die Diskussion dazu sind zu finden Sie hier.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Scheinargumente bez. Petition 68125 (Preis Monopol der deutschen Apotheker bei verschreibungspflichtigen Medikamenten)

von Rudi am 14.01.2017 um 12:00 Uhr

1.) Den Apothekern geht es in erster Linie um sich selbst!
Chronisch Kranke sollten sowieso in erster Linie vom kompetenten fachlich besser ausgebildeten Arzt beraten werden und nicht von einem Apotheker.
2.) Das Argument mit dem Notdienst ist ein Scheinargument. Welcher Patient muss schon ständig seine Medikamente beim Notdienst holen? Das sind Ausnahmen! Der Notdienst Preis kann ja entsprechend kostendeckend gestalltet werden.
3.) Das Wohl des Patienten und des Gesundheitssystems hängt in erster Linie davon ab in Zukunft ein Marktwirtschaft gerechtes Wahlrecht zu bekommen und damit marktgerechtere Preise!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.