Prä-Expositionsprophylaxe von HIV

AIDS-Hilfe fordert Kostenerstattung von Truvada

Stuttgart - 28.11.2016, 17:15 Uhr

Truvada ist bislang noch selten in der Hand von Menschen aus Risikogruppen. Verbände fordern nun die Kostenerstattung durch Krankenkassen. (Foto: mbruxelle / Fotolia)

Truvada ist bislang noch selten in der Hand von Menschen aus Risikogruppen. Verbände fordern nun die Kostenerstattung durch Krankenkassen. (Foto: mbruxelle / Fotolia)


In einem gemeinsamen Appell fordern mehrere Verbände die Erstattung von Truvada zur Prä-Expositionsprophylaxe für Risikogruppen. Ein wirksames Mittel gegen HIV-Infektionen dürfte nicht ungenutzt bleiben, erklären sie. Aufgrund hoher Kosten sei das Arzneimittel faktisch nicht verfügbar.

Seit dem Sommer dieses Jahres ist Truvada® nicht nur zur Therapie der HIV-1-Infektion und zur „Post-Expositionsprophylaxe“ (PEP) nach einem Kontakt mit eventuell HIV-kontaminierten Körperflüssigkeiten zugelassen, sondern auch für die Vorbeugung: Die antiretrovirale Fixkombination aus Emtricitabin und Tenofovir kann zur Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) verordnet werden, um Menschen vor einer HIV-Infektion zu schützen.

Die Monatspackung Truvada® schlägt mit 820 Euro zu Buche – wobei sich die Kostenübernahme laut einer aktuellen Studie auch finanziell schnell rechnet. Doch während Krankenkassen die Kosten für die HIV-Behandlung übernehmen, ist dies bei der Vorbeugung noch nicht der Fall. „Damit ist die PrEP für die meisten Menschen faktisch nicht verfügbar“, erklären nun die Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG), die Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) und die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) in einer gemeinsamen Stellungahme.

Anpassung des Infektionsschutzgesetzes oder der Impfrichtlinie

Doch da Truvada® die Zahl der Neuerkrankungen nachhaltig senken könne, sei die Zeit „reif für die Einführung der medikamentösen HIV-Prophylaxe in Deutschland“, erklären die Verbände. Sie fordern die Bundesregierung und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, „so schnell wie möglich die nötigen Maßnahmen einzuleiten“. Um die Kostenerstattung zu ermöglichen, sollte das Infektionsschutzgesetz oder die Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA angepasst werden.

Die Gruppe der Menschen, für die die PrEP in Frage kommt – laut den Verbänden vor allem schwule und bisexuelle Männer mit häufigen ungeschützten sexuellen Kontakten – sei überschaubar. Gleichzeitig fänden ohne diese Schutzmöglichkeit viele HIV-Infektionen statt. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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