Rabattverträge für Blutzuckerteststreifen

50 Cent Beteiligung für die Apotheke

Berlin - 24.11.2016, 13:30 Uhr

Bis zu 50 Euro pro Patient und Jahr sind künftig drin, wenn eine Apotheke einen Versicherten auf rabattierte Blutzuckerteststreifen umstellt. (Foto: Schelbert)

Bis zu 50 Euro pro Patient und Jahr sind künftig drin, wenn eine Apotheke einen Versicherten auf rabattierte Blutzuckerteststreifen umstellt. (Foto: Schelbert)


Künftig wird es auch bei TK, DAK und anderen Ersatzkassen Rabattverträge für Blutzuckerteststreifen geben. Apotheken, die an Versicherte dieser Kassen eine 50er-Packung der rabattierten Teststreifen abgeben, bekommen hierfür 50 Cent.

Bei den Ersatzkassen – außer der Barmer GEK – erfolgt die Erstattung von Blutzuckerteststreifen bislang nach der Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrags (AVV) zwischen dem Ersatzkassenverband vdek und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Dieser sieht zwei Preisgruppen vor: eine wirtschaftliche (B) und eine unwirtschaftliche (A). Bei generischen Verordnungen sind stets die günstigen Teststreifen abzugeben. Bei namentlichen Verordnungen ohne Aut-idem-Kreuz sollen die Apotheken seit 1. Oktober 2016 bei den 50er-Packungen eine Quote von 55 Prozent für die Preisgruppe B erfüllen – zuvor lag die Quote bei 50 Prozent. Wird dieser Anteil nicht erreicht, kann ein Malus berechnet werden. Bei einer namentlichen Verordnung, bei der der Arzt den Austausch ausgeschlossen hat, zahlen die Kassen ebenfalls den höheren A-Preis.

Belohnt werden Apotheken, die einen Patienten von Teststreifen der Gruppe A auf solche der Gruppe B umstellen. Für die mit der Umstellung verbundene Beratung und den Geräteaustausch können sie einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt 20,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) abrechnen. Diese Gebühr kann pro Versicherten maximal einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden.

Doch nun wollen auch TK, DAK, KKH, HEK und hkk Rabattverträge mit den Herstellern der Teststreifen schließen. Offenbar sind die Hersteller eher geneigt, den Kassen Rabatte zu gewähren als den Apotheken. Die neuen Verträge sollen die bisherige Anlage 4 zum AVV ergänzen. Die Ausschreibung nach dem Open-House-Modell unter der Federführung der TK wurde jetzt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab 1. Januar 2017 sollen die Rabattverträge gelten.

Anreize für Apotheker

Das Besondere an diesem Vorgehen: Damit die Apotheken einen Anreiz haben, die Streifen der künftigen Rabattpartner der Ersatzkassen abzugeben, erhalten sie eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro abgegebener 50er-Packung. Diese Vergütung kann über eine Sonder-PZN abgerechnet werden. Detaillierte Informationen wollen die Kassen dem DAV, den Landesapothekerverbänden und den Apotheken selbst noch übermitteln. „Wir wollen Teile dieser neu erlangten Wirtschaftlichkeit dauerhaft an die Apotheken abgeben“, erläutert Tim Steimle, Apotheker und Fachbereichsleiter Arzneimittel bei der TK, diesen neuen Schritt. Über ein Jahr hinweg könnten für die Apotheke so 24 Euro für einen Versicherten mit Teststreifen-Bedarf zusammen kommen.

Doch auch bei der neuen Rabatt-Variante bleiben die bisherigen Regeln bestehen. So werden die rabattierten Blutzuckerteststreifen unabhängig davon, ob sie in Anlage 4 des AVV in der Preisgruppe B gelistet sind oder nicht, apothekenindividuell für die Erfüllung der 55-Prozent-B-Quote angerechnet. Überdies bleibt es bei der 20-Euro-Umstellungsgebühr.

Mit ihrem bisherigen Modell hatten die Ersatzkassen vor allem auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise der Ärzte gesetzt. Doch der Bereich der Blutzuckermessgeräte und der zugehörigen Teststreifen wird nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zum Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen kritisch beäugt. Hersteller der Messgeräte nehmen mittlerweile davon Abstand, diese Geräte an Ärzte zu verschenken, damit diese sie an Patienten weitergeben – und die zugehörigen Teststreifen verordnen. Damit sollten Apotheken nun weniger oft mit Aut-idem-Kreuzen bei Teststreifen-Verordnungen konfrontiert sein. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Wer läßt

von Stefan Haydn am 28.11.2016 um 10:46 Uhr

sich denn bitte freiwillig als Patient umstellen, wenn er für die Teststreifen nichts bezahlen muß, für das Gerät beim Wechsel schon? Ich würde dies verweigern.
Die Kassen haben wohl vergessen, dass eine kostenlose Abgabe der Geräte auch in der Apotheke nicht mehr möglich ist.
Oder kann man die Geräte zu Lasten der Kasse gleich mit abrechnen?

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fifty cent

von Dr.Schüßler am 25.11.2016 um 7:53 Uhr

Endlich eine neu Sonder-PZN, darauf haben wir alle gewartet!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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