Beratungs-Quickie

Metabolisches Syndrom und Benigne Prostatahyperplasie

27.10.2016, 10:30 Uhr

Noch vor Arzneimitteln: Gewichtsreduktion steht an erster Stelle beim Metabolischen Syndrom. (Foto: Africa Studio / Fotolia)

Noch vor Arzneimitteln: Gewichtsreduktion steht an erster Stelle beim Metabolischen Syndrom. (Foto: Africa Studio / Fotolia)


Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen können Apotheker geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jede Woche einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über ein Prostatamittel, einen CSE- und einen ACE-Hemmer für einen älteren Herrn, der an Benigner Prostatahyperplasie und dem Metabolischen Syndrom leidet.

Formalien-Check

Der ältere Stammkunde kommt gut mit seiner Dauermedikation zurecht. Sein Blutdruck und die Blutfettwerte haben sich durch die Therapie deutlich gebessert. Allerdings hat er weiterhin Übergewicht.

Verordnet sind jeweils 100 Stück (N3-Packungen) der drei Arzneimittel Tamsulosin-ratiopharm® 0,4 mg Retardkapseln, Pravastatin-ratiopharm® 40 mg Tabletten sowie Ramilich® 5 mg Tabletten.

Bei Position eins und zwei hat der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt und den Rabattaustausch ausgeschlossen. Für Position drei sind Rabattverträge zu beachten.

Im Rezeptkopf fehlt die Arzt-Nummer. Diese ist im Arztstempel vorhanden und kann durch die Apotheke handschriftlich ergänzt werden.

Der Kunde ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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