„Das EuGH-Urteil degradiert uns zu Arzneimittelhändlern“
Warum regen sich die Apotheker so über das EuGH-Urteil zu den Rx-Boni auf, wo der Versandhandel doch nur einen kleinen Marktanteil hat? Das wollte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wissen. Im anschließenden Interview, das in der Ausgabe vom heutigen Freitag erschienen ist, erklärte dieser dann, warum der Beschluss der Europarichter die Apotheker „maximal provoziert“ hatte.
Die Geringschätzung pharmazeutischer Arbeit, die daraus spricht, sei eine gewaltige Provokation und nähre eine europakritische Stimmung, die man nicht brauche. Pharmazeuten, die eigentlich einen Auftrag zur Gesundheitsversorgung hätten, würden zu Arzneimittelhändlern degradiert.
Schmidt kritisiert außerdem, dass der EuGH mit dem Urteil in ein Politikfeld eingegriffen habe, das gemäß den europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. „Das Gericht hat auch die Bundesregierung abgewatscht“, sagte der ABDA-Präsident. „Die deutsche Politik muss sich in diesem Punkt ihre Souveränität zurückholen. Es kann doch wohl nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Wenn in Zukunft auch bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Wettbewerb über den Preis laufen soll, wird das manche Apotheke nicht überleben", prognostiziert Schmidt. Am Ende werde man sich dann Samstagnacht überlegen müssen, wo man das Fiebermedikament für sein krankes Kind herbekomme.
Versandhandelsverbot steht ganz oben auf der ABDA-Agenda
Für die ABDA stehe jetzt das Verbot des Versandhandels ganz oben auf der Agenda, erklärte der „Apothekerpräsident". Im Rahmen des derzeit beratenen Arzneimittelgesetzes könnte man das ganze geraderücken, sagte er. Dazu suche man das Gespräch mit den Parteien im Bundestag, mit den zuständigen Ministern und den Landesregierungen. Es gebe bereits positive Rückmeldungen.
Zudem plant die Standesvertretung in die Öffentlichkeit zu gehen. Sie will Anzeigen schalten, Plakate aufhängen und Werbeflächen belegen. Außerdem müssten die Apotheker mit ihren Kunden reden, die mit der Erwartung, Rabatte aushandeln zu können, in die Apotheker kommen. Es gebe zu viele Fehlinformationen, die man korrigieren müsste, stellte Schmidt fest. Er ist sich aber sicher, dass die Apotheker vor Ort das tun.
Zum Schluss versprach er: „Wir werden aus allen Rohren schießen. Dieser destruktive Eingriff in die Rechtsordnung, in ein funktionierendes Gesundheitswesen muss geheilt werden."
Ein erstes Argumentationspapier der ABDA zur EuGH-Entscheidung können Sie hier herunterladen.