DAZ-Tipp aus der Redaktion

Die Gefäßneubildung unterdrücken

21.10.2016, 10:40 Uhr

Auch Tumorgewebe wollen versorgt sein – nicht immer ist Angiogenese gewünscht. (Foto: wektorygrafika / Fotolia)

Auch Tumorgewebe wollen versorgt sein – nicht immer ist Angiogenese gewünscht. (Foto: wektorygrafika / Fotolia)


Der Fortschritt der Krebstherapie beruht großenteils auf der Entwicklung innovativer Arzneistoffe. Zu ihnen zählen auch die Angiogenesehemmer. Sie verlängern zwar die Überlebenszeit der Patienten nur um wenige Monate – ihr Potenzial ist allerdings noch längst nicht ausgereizt.

Wenn der Körper nach einer schweren Verletzung das zerstörte Gewebe regeneriert, bildet er auch neue Blutgefäße, um die Zellen mit Nähr- und Botenstoffen zu versorgen und ihren „Abfall“ zu entsorgen. Diese Angiogenese findet auch bei unerwünschten Gewebsneubildungen (Neoplasien) statt. In den meisten Fällen enden diese tödlich: Bei der Bildung bösartiger Tumoren (Karzinogenese) und ihrer Metastasen. Eine Strategie der pharmakologischen Krebstherapie zielt deshalb darauf ab, die Angiogenese zu hemmen. Auch bei der „feuchten“ altersbedingten Makuladegeneration (AMD) tritt eine krankhafte Angiogenese auf.

Die Angiogenesehemmung erfolgt durch die Blockade der vaskulären endothelialen Wachstumsfaktoren (VEGF) und ihrer Rezeptoren (VEGFR). Derzeit sind drei monoklonale Antikörper mit diesem Wirkprinzip auf dem europäischen Markt: Bevacizumab (Avastin®), Ranibizumab (Lucentis®) und Ramucirumab (Cyramza®). Hinzu kommen der lösliche VEGF-Rezeptor Aflibercept (Eylea®) und das Oligonucleotid Pegaptanib (Macugen®). Das Wichtigste über ihre Indikationen, ihre Wirkweise und ihre Nebenwirkungen lesen Sie in einem DAZ-Beitrag der Pharmakologin Prof. Martina Düfer.

Dr. Wolfgang Caesar, Redaktion

Neues vom Medizinprodukterecht

Neben den Berichten vom Deutschen Apothekertag und der Expopharm, die das Hauptthema in der aktuellen DAZ sind, möchte ich Ihrer Aufmerksamkeit einen Beitrag zum europäischen Medizinprodukterecht empfehlen: EU revidiert Medizinprodukterecht.

Die EU will schon bald einen neuen Rechtsrahmen für Medizinprodukte schaffen, um sie sicherer zu machen – unmittelbarer Anlass für die Revision war der Skandal um minderwertige Brustimplantate eines französischen Herstellers im Jahr 2012. Für viele Medizinprodukte wird es künftig keine Zulassung auf dem „Literaturweg“ mehr geben, sondern die Hersteller müssen eigene klinische Studien durchführen lassen. Daher ist mit einer gewissen „Bereinigung“ des Marktes zu rechnen.


Dr. Wolfgang Caesar (cae), Biologe
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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