Nach dem EuGH-Urteil

Apotheken-Shopping auf Rezept?

Stuttgart - 20.10.2016, 12:30 Uhr

Auch Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, erhalten einen Bonus. (Foto: Screenshot / DAZ)

Auch Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, erhalten einen Bonus. (Foto: Screenshot / DAZ)


Mit bis zu zehn Euro Bonus pro Arzneimittel wirbt die Europa Apotheek, seit der EuGH Rx-Boni für rechtmäßig erklärt hat. Die Mehrheit der Versicherten spart sich dabei einfach die Zuzahlung oder Teile davon. Wer allerdings befreit ist, macht am Ende unter Umständen sogar Plus.

Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch das Verbot der Rx-Boni gekippt hat, hat die Rabattschlacht der EU-ausländischen Versandapotheken begonnen. DocMorris wirbt mit einem Bonus von „garantiert 2 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament". Der Bonus der Europa Apotheke richtet sich nach dem Verkaufspreis des verordneten Arzneimittels. Liegt der unter 70 Euro gibt es 2,50 „Sofort-Bonus“, bei einem Preis von 70 bis 300 Euro 5 Euro und kostet das Arzneimittel über 300 Euro bekommt der Versicherte 10 Euro. Der Bonus wird allerdings nicht bar ausgezahlt. Er wird entweder mit der Zuzahlung verrechnet  – das heißt, ein zuzahlungspflichtiger Versicherter zahlt weniger oder nichts zu. Damit ist die gesetzliche Zuzahlung als gewolltes politisches Steuerungsargument ganz oder teilweise ausgehebelt.

Bonus kann für zukünftige Einkäufe genutzt werden

Oder – im Falle einer Zuzahlungsbefreiung –  der Bonus wird auf das Kundenkonto des Patienten gutgeschrieben. So sind bei drei teuren Arzneimitteln 30 Euro pro Rezept drin. Für spätere Bestellungen in der Versandapotheke kann das Guthaben dann genutzt werden. Das gilt für Patienten mit Befreiungsausweis, sowie für Kinder unter 18 Jahren, Wehr- und Zivildienstleistende und Schwangere, die im Rahmen der Schwangerschaft Arzneimittel bekommen, bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Schopping auf Rezept?

von Vatchkova am 20.10.2016 um 22:23 Uhr

Die Lösung ist bei der Krankenkassen,ob die überhaupt abrechnen oder genauso gut retaxieren wie die Apotheken vor Ort

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Welche Straftatbestände...

von gabriela aures am 20.10.2016 um 13:26 Uhr

...werden hier von den Versendern UND den Patienten begangen ?
Steuerhinterziehung?
gefälschte Abrechnung?
Vorteilsnahme ?
Betrug ?

Da verdienen sich dann Chroniker auf Kosten der anderen Versicherten ein paar Euro oder lassen sich OTC mittels falscher Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen oder Direktboni finanzieren. Gut gemacht, EuGH !

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AW: Welche Straftatbestände

von Norbert Veicht am 22.10.2016 um 10:54 Uhr

Wie wäre es mit Korruption im Gesundheitswesen? Wenn es schon den Straftatbestand der Korruption erfüllt, wenn ich ein unverkäufliches Muster eines Blutzuckermeßgeräts an einen Diabetiker kostenlos abgebe, was ist dann das?

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