Europäisches Patentamt

Wackelt das Sovaldi-Patent?

Berlin - 05.10.2016, 17:50 Uhr

Mit dem Sofosbuvir -Wirkstoff hat sich das Europäische Patentamt in München zwei Tage auseinander gesetzt.  (Foto: dpa)

Mit dem Sofosbuvir -Wirkstoff hat sich das Europäische Patentamt in München zwei Tage auseinander gesetzt.  (Foto: dpa)


Das Europäische Patentamt hat dem Einspruch von „Ärzte der Welt“ gegen das Patent auf den Sovaldi-Wirkstoff Sofosbuvir teilweise stattgegeben. Patentinhaber Gilead müsse nun Anpassungen vornehmen, die zu einer Veränderung des Patents führen werden, teilte das Ärztenetzwerk am heutigen Mittwoch mit.

Ärzte der Welt hatte im Februar 2015 beim Europäischen Patentamt in München Einspruch gegen das Sofosbuvir-Patent von Gilead Sciences eingereicht. Die Organisation will erreichen, dass das Arzneimittel, das nicht nur sehr wirksam, sondern auch außerordentlich teuer ist, für alle, die es brauchen, erschwinglich wird. Dazu müssten Generikahersteller im Markt mitmischen dürfen.

Laut Ärzte der Welt hat das Europäische Patentamt dem Einspruch heute nach zwei Anhörungstagen zumindest teilweise stattgegeben. Die Argumente von Gilead zur Aufrechterhaltung seines Patents auf Sofosbuvir seien nicht umfassend vom europäischen Patentamt angenommen worden. Das Patentamt habe entschieden, dass der Patentantrag zu weit gefasst war. Sofosbuvir sei technisch gesehen damit eventuell nicht mehr von einem Patent geschützt, so Ärzte der Welt.  

Das Patent werde nun nur mit Auflagen aufrechterhalten. Diese Entscheidung sei nicht ausreichend, um die Krankenversicherungssysteme europaweit zu entlasten, erklärt das Ärztenetzwerk. Dennoch ist François de Keersmaeker, Direktor von Ärzte der Welt Deutschland, zuversichtlich: „Die Entscheidung stärkt aber die Verhandlungsposition der Regierungen in Europa. Wir erwarten jetzt, dass sie diese nutzen, um den Zugang zu Medikamenten zu sichern“.

Zwangslizenzen als Alternative

Ein Rechtsinstrument, das Regierungen sofort anwenden könnten, um eine Hepatitis-C-Behandlung zu einem angemessenen Preis zu ermöglichen, sei die Zwangslizenz. Diese bietet die rechtliche Grundlage, um Generika von patentierten Medikamenten sofort auf den Markt zu bringen. Allein die Androhung einer solchen Zwangslizenz könne schon preissenkende Effekte haben, so Ärzte der Welt.

Dem Einspruch hatten sich neun Pharmafirmen aus verschiedenen Ländern angeschlossen, auch Generikahersteller. Bis sie das Mittel womöglich billiger herstellen dürfen, können Jahre vergehen. Unklar war zunächst, ob eine der Parteien in die nächste Instanz gehen wird – dies dürfte jedoch absehbar sein. Dann müsste eine Technische Beschwerdekammer entscheiden.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Ob's was bringt?

von Christian Becker am 06.10.2016 um 7:59 Uhr

Wenn ohnehin Jahre vergehen könnten, ist der Nutzen für die Allgemeinheit doch eher beschränkt.
Je nach Datum der Patenterteilung bleiben neuen Medikamenten ja ohnehin oft nur einige Jahre nach Markteinführung Patentschutz.

Im Satzbau verheddert:
"Die Organisation wollte nicht akzeptieren, dass das Arzneimittel, das nicht nur sehr wirksam, sondern auch außerordentlich teuer ist, für alle, die es brauchen erschwinglich wird." wird, wenn man die erläuternden Nebensätze mal rausstreicht zu "Die Organisation wollte nicht akzeptieren, dass das Arzneimittel für alle erschwinglich wird."
Das war wohl nicht gemeint, denke ich.

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