EU-Versender statt Apotheke vor Ort

DrEd will Fernverschreibungsverbot umgehen

Berlin - 30.09.2016, 13:30 Uhr

Entspannt in die Zukunft: David Meinertz, Chef der Internet-Arztpraxis DrEd, will seine Rezepte im Falle eines Fernverschreibungsverbotes künftig an EU-Versandapotheken verschicken. (Foto: DrEd)

Entspannt in die Zukunft: David Meinertz, Chef der Internet-Arztpraxis DrEd, will seine Rezepte im Falle eines Fernverschreibungsverbotes künftig an EU-Versandapotheken verschicken. (Foto: DrEd)


Die Internet-Arztpraxis DrEd steht vor einem Problem: Schon bald könnte der Gesetzgeber dem Londoner Unternehmen einen Strich durch die Rechnung machen, indem er Online-Rezepte verbietet. Doch DrEd hat schon einen Plan B: Die Rezepte sollen künftig an ausländische Versandapotheken gehen, die dann deutsche Kunden beliefern.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich insbesondere Unionspolitiker über das Geschäftsmodell der britischen Online-Arztpraxis beschwert. DrEd berät seine Kunden aus einem Londoner Büro via Internet. Das Unternehmen hat sich dabei auf Indikationen spezialisiert, die im Internet besonders gut „funktionieren“: Erektionsstörungen, vorzeitiger Samenerguss, Pille danach oder Haarausfall sind einige Beispiele. Bislang bekommt der Patient sein Rezept aus England via E-Mail, kann sich aber beim Internet-Gespräch mit dem Arzt schon dafür entscheiden, dass die Verordnung direkt an eine Versandapotheke weitergeleitet wird. Laut DrEd entscheiden sich rund 90 Prozent der Kunden für diese Variante. Für sein Geschäftsmodell arbeitete DrEd bislang mit zwei verschiedenen deutschen Versandapotheken zusammen, die alle Rezepte aus England bekamen.

Doch mit diesem Verfahren könnte nun bald Schluss sein: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in dieser Woche die 4. AMG-Novelle beschlossen. In dem Gesetz ist das sogenannte Fernverschreibungsverbot verankert. Demnach dürfen Apotheker in Deutschland Rezepte nur noch akzeptieren, wenn sie sicher sind, dass vorher ein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Das heißt: Der Apotheker wird zur Kontrollinstanz – er bekommt vom Gesetzgeber die Aufgabe, das Fernverschreibungsverbot umzusetzen.

Doch die Internet-Arztpraxis DrEd hat schon einen Weg gefunden, wie sie die Regelung umgehen kann. David Meinertz, Geschäftsführer und Gründer von DrEd, teilte mit: „Für unsere Patienten wird sich aufgrund der Gesetzesnovelle nur sehr wenig ändern, da wir als Reaktion auf die aktuelle Gesetzeslage unsere Zusammenarbeit mit europäischen Versandapotheken ausweiten werden, anstatt auf die Apotheke vor Ort zu setzen.“ Das heißt: Die Rezepte gehen künftig von London direkt an eine EU-Versandapotheke. Mit welchen Versendern man künftig zusammenarbeitet, wollte eine Unternehmenssprecherin nicht verraten. Man führe mit diversen Anbietern Gespräche.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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