Beratungs-Quickie

Basistherapie der Multiplen Sklerose

Stuttgart / München - 29.09.2016, 13:00 Uhr

Multiple Sklerose: Demyelinisierung der Neurone charakterisiert die häufigste neurologische Erkrankung junger Erwachsener. (Foto: ag visuell / Fotolia)

Multiple Sklerose: Demyelinisierung der Neurone charakterisiert die häufigste neurologische Erkrankung junger Erwachsener. (Foto: ag visuell / Fotolia)


Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über Spritzen mit Beta-Interferon und Ibuprofen-Tabletten, für einen jüngeren Mann, der Multiple Sklerose hat.

Formalien-Check

Der Stammkunde betritt die Apotheke in Sportbekleidung und mit Walkingstöcken. Er hält sich trotz seiner Multiplen Sklerose fit. 

Verordnet sind eine Sammelpackung Betaferon® 250 µg/ml mit 14 Einzeldosen als Pulver und Lösungsmitteln zur Herstellung einer Injektionslösung sowie eine N2-Packung Ibuprofen STADA® 400.

Das Rezept ist vollständig und eindeutig. Aut-idem ist nicht angekreuzt, Rabattverträge sind daher zu beachten.

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologicals) dürfen nur gegen bioidentische Präparate (Bioidenticals) ausgetauscht werden (Biosimilars nicht!). Im aktuellen Fall sind Betaferon® der Firma Bayer und Extavia® der Firma Novartis Rabattpartner. Die beiden Innovator-Produkte zählen zu den Bioidenticals (wirkstoffidentisch aufgrund identischer Herstellungsverfahren). Daher kann die Apotheke zwischen den beiden wählen. Da sich die Arzneimittel hinsichtlich der Konfektionierung und der Applikationshilfen unterscheiden, ist ein Austausch jedoch nicht empfehlenswert. Die Importquote muss nicht beachtet werden, da das Original Rabattpartner ist.

Für Ibuprofen ist eine N2-Packung eines rabattierten Arzneimittels mit 50 Filmtabletten (nicht retardiert!) abzugeben.

Der Kunde ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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