Nach Skandalen

Gröhe legt Gesetz für strengere KBV-Aufsicht vor

Berlin - 23.09.2016, 12:10 Uhr

Nach schlechten Erfahrungen mit der Selbstverwaltung der Kassenärzte will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Regeln für die KBV verschärfen. (Foto: dpa / picture alliance)

Nach schlechten Erfahrungen mit der Selbstverwaltung der Kassenärzte will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Regeln für die KBV verschärfen. (Foto: dpa / picture alliance)


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will weitere Skandale verhindern: Ein Gesetzentwurf sieht für die Kassenärztliche Bundesvereinigung jährliche Berichte, verschärfte Aufsichtsmöglichkeiten und Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro vor. Gegenüber früheren Plänen ruderte das Ministerium jedoch wieder zurück.

Nach den Skandalen um Immobiliengeschäfte, überzogene Ruhegehälter oder „durch nichts zu rechtfertigende“ Benzinkostenpauschalen will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nun per Gesetz durchgreifen. Ein DAZ.online vorliegender Entwurf sieht verschärfte Berichtspflichten, Aufsichtsmöglichkeiten und Bußgelder für die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) sowie parallel auch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und den Gemeinsamen Bundesausschuss vor.

Gröhe erklärte, so solle die Selbstverwaltung „vor Selbstblockaden geschützt“ werden, wie er den Funke-Zeitungen sagte. Zukünftig gebe es „schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.“

Es bedarf mehr Kontrolle und Transparenz

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mehrere Anzeigen in Bezug auf die Vorgänge der KBV gestellt hatte, so gegen den ehemaligen Vorsitzenden Andreas Köhler, will es nun offenbar vergleichbaren Vorfällen in der Zukunft vorbeugen. „Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung“, stellt es im Gesetzentwurf fest. Um Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig zu erkennen, bedürfe es „insbesondere einer Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und mehr Transparenz im Verwaltungshandeln.“

Zwar käme dem Selbstverwaltungspartner ein großer Handlungsspielraum zu, der nicht eingeschränkt werden dürfe, solange es sich im rechtlich vertretbaren Rahmen bewegt. Doch diese Einschränkungen der Aufsicht verhinderten in der Praxis häufig, dass das BMG bei Rechtsverstößen „zielgerichtet und schnell einschreiten und weiteren Fehlentwicklungen bestimmt entgegentreten kann“.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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