Zehn Jahre nach Einführung

Das Vertrauen in Biosimilars wächst

Berlin - 20.09.2016, 17:40 Uhr

Die Produktion ist komplex: Immer mehr Biosimilars finden ihren Weg auf den Markt. (Foto: Boehringer)

Die Produktion ist komplex: Immer mehr Biosimilars finden ihren Weg auf den Markt. (Foto: Boehringer)


2006 kam mit Omnitrope das erste Biosimilar auf den deutschen Markt. Zehn Jahre später zieht die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars Bilanz. Eine am heutigen Dienstag vorgestellte Studie beleuchtet die Entwicklung.

Sandoz machte 2006 den Anfang mit Omnitrope (Wirkstoff: Somatropin). Es war der erste Nachahmer eines biotechnologisch hergestellten Arzneimittels. Kurz darauf folgten die ersten Epoetin alfa-Biosimilars. Mittlerweile gibt es bereits Biosimilars zu monoklonalen Antikörpern, etwa Infliximab. Nun laufen weitere umsatzstarke Biologika aus dem Patent: Insbesondere Enbrel (Etarnercept) und Humira (Adalimumab). Für Biosimilar-Hersteller sicherlich höchst interessante Märkte – zumindest, wenn sie es schaffen, sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Denn bekanntlich ist die Entwicklung und Herstellung von Biosimilars sowohl mit Blick auf den Aufwand als auch die Kosten nicht mit der von Generika zu vergleichen.

Eine aktuelle Studie der Beratungsfirma Simon Kucher & Partners im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars zeigt nun die Entwicklung der Biosimilars in den letzten zehn Jahre auf. Sie macht nicht zuletzt deutlich, dass das Vertrauen in die „neue“ Art der Nachahmerprodukte gewachsen ist. Standen Verordner und Wissenschaftlicher den Biologika nur „ähnlichen“ Präparaten sehr skeptisch gegenüber, so wächst das Vertrauen. Bei der Ersteinstellung eines Patienten ist es zunehmend für Ärzte kein Thema mehr, ob sie das Originalpräparat nehmen oder ein Biosimilar. Eine etwaige Umstellung eines Patienten liegt ebenfalls in der Therapiehoheit der Ärzte.  

Regionale Verordnungsunterschiede

Dass die Skepsis schwindet, mag unter anderem an den klaren Positionierungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul Ehrlich Instituts zum Thema liegen. Aber auch das Engagement der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Krankenkassen für Biosimilars ist von Bedeutung. Dass dieses höchst unterschiedlich ist, lassen die Zahlen zum regionalen Verordnungsverhalten der Ärzte vermuten. Während etwa in Westfalen-Lippe schon 47 Prozent der Infliximab-Verordnungen Biosimilars sind, sind es in Bremen nur zehn Prozent. Dabei bestehen sogar in beiden KV-Regionen Zielvereinbarungen – doch diese werden offenbar mal mehr und mal weniger konsequent umgesetzt.

Potenziale noch nicht ausgeschöpft

Trotz des gewachsenen Vertrauens sieht Dr. Andrea Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars, die Potenziale nicht ausgeschöpft. Und das gehe am besten mit Zielvereinbarungen nach einem Best-Practice-Vorbild oder auch mit Selektivverträgen, die dem Arzt Anreize für die Biosimilar-Verordnung setzen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

  • Biosimilars sind wirksame und sichere Therapiealternativen, die spürbare Einsparungen generieren. Zwar entwickelten sich die Preise der verschiedenen Präparate unterschiedlich. Am deutlichsten war der Preisrutsch bei Epoetin, für das es bereits seit Einführung der Biosimilars einen Festbetrag gibt. Hier hat sich das Preisniveau auf etwa 50 Prozent des ursprünglichen Originator-Preises eingependelt. Bei Filgrastim ging der Preis um rund 30 Prozent nach unten, bei Infliximab sind es je nach Anbieter etwa 20 bis 26 Prozent – und der Wettbewerb geht weiter.
  • Biosimilars leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Biologikaversorgung. Dies, so meinen die Anbieter, sollte durch einen Steuerungsrahmen berücksichtigt werden, der einen nachhaltigen Wettbewerb ermöglicht.
  • Am besten geht das der Studie zufolge mit Zielvereinbarungen, also zwischen Krankenkassen und den KVen vereinbarte Maßnahmen zum verstärkten Einsatz von Biosimilars. Mit ihnen könnten bei gleicher Versorgungsqualität relevante Einsparungen für unser Gesundheitssystem erzielt werden. Zentrale Elemente sind dabei die Information und Beratung der Ärzte durch KVen und Krankenkassen sowie die Vereinbarung von Quoten.
  • Auch im Rahmen von Selektivverträgen könnten Biosimlars gefördert werden.
  • Ungeeignet zur Förderung von Biosimilars seien allerdings Rabattverträge mit Krankenkassen, insbesondere Open-House-Verträge mit den Erstanbietern, denen später auch Biosimilarhersteller beitreten können. Schließlich werden durch sie auch die Referenzpräparate wirtschaftlich. Doch welches Präparat nun wirklich das günstigste ist, bleibt dem Arzt in der Regel verschlossen. Verbessern ließe sich die Situation, wenn man Ärzte besser über die Wirtschaftlichkeit von Biosimilars informierte.

Die gesamte Studie finden Sie hier zum Herunterladen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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