Vorbereitung auf Krisenfälle

ABDA befürwortet Konzept von de Maizière

Berlin - 31.08.2016, 07:00 Uhr

Für möglichen Störfall im Atomkraftwerk Biblis: Im ehemaligen Atomschutzbunker der rheinland-pfälzischen Regierung lagern Kaliumiodid-Tabletten. (Foto: picture alliance / dpa)

Für möglichen Störfall im Atomkraftwerk Biblis: Im ehemaligen Atomschutzbunker der rheinland-pfälzischen Regierung lagern Kaliumiodid-Tabletten. (Foto: picture alliance / dpa)


Vergangene Woche stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière das neue Zivilschutzkonzept vor, welches von der ABDA positiv bewertet wird. Der Verband sei zwar nicht in die Beratungen eingebunden gewesen, doch sei die weiterhin geplante Bevorratung durch Apotheken sinnvoll.

Wie können Staat und Bürger sich auf zivile wie militärische Katastrophenfälle vorbereiten? Das neue „Konzept Zivile Verteidigung“ (KZV) der Bundesregierung, welches Innenminister Thomas de Maizière vergangene Woche vorstellte, will den Bereich Arzneimittel im Großen und Ganzen beim Alten belassen: Anders als noch vor Ende des kalten Krieges sollen nicht etwa staatliche Lager für verschiedenste Arzneimittel wieder eingeführt werden – aktuell sind diese nur für ausgewählte Arzneimittel und Medizinprodukte vorhanden.

Nach Informationen der „Ärztezeitung“ waren weder die Kassenärztliche Bundesvereinigung noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft an der Erstellung des Konzepts beteiligt. Auf Nachfrage von DAZ.online stellt sich nun heraus, dass die Bundesregierung auch nicht auf die Expertise der Apotheker gesetzt hat. „Die ABDA war in die Beratungen zum KZV nicht eingebunden“, erklärt die Apothekervereinigung.

Positives Urteil

Doch offenbar wäre dies auch nicht dringend nötig gewesen, denn das Haus von Friedemann Schmidt äußerst sich positiv über die Pläne de Maizières. „Wir beurteilen das KZV positiv“, betont ein Sprecher: Die Bundesregierung erkenne mit den Empfehlungen das bewährte Konzept der Bevorratung der öffentlichen und Krankenhausapotheken gemäß Apothekenbetriebsordnung an. Aktuell sind öffentliche Apotheken zur Bevorratung des durchschnittlichen Bedarfs an Arzneimitteln für eine Woche verpflichtet, bei Krankenhausapotheken sind es zwei Wochen.

Eine mögliche größere Nachfrage im Krisenfall zu bedienen ist nicht Aufgabe von Apothekern, wie die ABDA schreibt. „Die Deckung eines darüber hinaus gehenden, sprunghaft ansteigenden Bedarfs an spezifischen Arzneimitteln (oder Medizinprodukten) in bestimmten Krisensituation ist Aufgabe des Staates und Gegenstand von Maßnahmen der staatlichen Sanitätsmaterialbevorratung“, erklärt ein Sprecher.

Material für Krisenfälle

Zwei Abschnitte des neuen Konzepts de Maizières regeln diese Aspekte. „Die Länder treffen Vorkehrungen, um bei einem friedenszeitlichen Massenanfall von Verletzten einen erhöhten Bedarf der medizinischen Versorgungseinrichtungen an Sanitätsmaterial (Arzneimittel und Medizinprodukte) abdecken zu können“, schreibt das Innenministerium. Der Bund ergänze die Sanitätsmaterialbevorratung der Länder mit zusätzlichen Sanitätsmaterialpaketen für den Zivilschutz. Zur Vorsorge für Angriffe mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Waffen sieht das Konzept die bedarfsgerechte Vorhaltung von Antibiotika und Virustatika, Antidoten und Kaliumiodtabletten vor. 


hfd / DAZ.online
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