Gewerbsmäßiger Betrug?

Polizisten durchsuchen Apotheken in Hamburg

Hamburg - 25.08.2016, 15:15 Uhr

Großrazzia in Hamburg und Bayern: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs. (Foto: Heiko Küverling / Fotolia)

Großrazzia in Hamburg und Bayern: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs. (Foto: Heiko Küverling / Fotolia)


Wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug mittels „Kick-back-Zahlungen“ durchsuchten 66 Polizeibeamte am Dienstag 13 Objekte in Bayern und Hamburg. Drei Beschuldigte werden verdächtigt, rabattierte Arzneimittel an Apotheken verkauft zu haben, von denen sie Rückzahlungen erhalten haben sollen.

Mit einer Großrazzia ließen die Staatsanwaltschaft Hamburg und das Landeskriminalamt diese Woche Unterlagen sicherstellen, die bei der Aufklärung eines offenbar groß angelegten Falls möglicherweise rechtswidriger Bonuszahlungen helfen sollen. Die Behörden ermitteln gegen zwei Frauen im Alter von 40 und 47 Jahren sowie einen 45-jährigen Mann, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Zusammen mit Apothekern könnten sie sich mittels sogenannter „Kick-back-Zahlungen“ möglicherweise ungerechtfertigt bereichert haben, befürchtet die Staatsanwaltschaft.

Wie die Polizei Hamburg mitteilte, agierten die 40-Jährige und der 45-Jährige als Geschäftsführer zweier Firmen, die von verschiedenen Herstellerfirmen Arzneimittel in großen Mengen mit erheblichen Rabatte zwischen zehn Prozent und 60 Prozent erwarben. Diese rabattierten Arzneimittel lieferten die beiden Beschuldigten an verschiedene Apotheken, unter anderem an die Apotheke der 47-jährigen Beschuldigten in der Hamburger Neustadt, und stellten diese zum normalen Listenpreis in Rechnung. Der Listenpreis wurde durch die Apotheken über Rechenzentren abgerechnet und seitens der Krankenkassen erstattet.

Wurden nicht erbrachte Leistungen berechnet?

Es besteht der Verdacht, dass seit Januar 2013 die Differenz zwischen dem Rabatt- und Listenpreis an die Apotheken rechtswidrig als Bonuszahlungen (sogenannte „Kick-back-Zahlungen“) rückvergütet wurden, erklärte die Polizei. Hierbei soll gegen § 78 Absatz 3 AMG verstoßen worden sein, wie eine Pressesprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft gegenüber DAZ.online sagte, die die genauen Vorwürfe nicht kommentieren wollte. Dieser Passus regelt, dass Pharmahersteller den einheitlichen Abgabepreis sicherzustellen haben. Im Gegenzug soll eine Firma der 40-jährigen Beschuldigten von der belieferten Apotheke fingierte Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen erhalten haben. „Benachteiligt sein sollen Krankenkassen“, erklärte die Sprecherin, ohne die Hintergründe der möglichen Benachteiligungen anzugeben.

Auch die Höhe des Schadens sei noch nicht bekannt. Der NDR zitierte einen Polizeisprecher, demzufolge auch Steuerbetrug im großen Stil vorliegen solle. 

150 Aktenkartons sichergestellt

Mit Unterstützungskräften der Polizei Bayern durchsuchten Beamte des Landeskriminalamts Hamburg insgesamt 13 Objekte in Hamburg und Bayern und stellten zahlreiche Beweismittel sicher. Nach Informationen des Hamburger Abendblatts befanden sich darunter der Firmensitz zweier Pharmagroßhändler, die Wohnung und Apotheke einer 47 Jahre alten Apothekerin im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel, weitere Objekte in Hamburg und die Filiale einer Pharmafirma in Bayern.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht Hamburg zunächst zwölf Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, ein weiterer erging während des Einsatzes auf dem Eilwege. Die Beamten stellten allein in Hamburg ca. 150 Aktenkartons sowie Datenträger sicher.


hfd / DAZ.online
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1 Kommentar

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von Ben Meisner am 30.08.2017 um 20:05 Uhr

Was ist denn aus den Betrugsvorwürfen eigentlich geworden, wurde angeklagt, gibt es ein Verfahren?

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