Beratung

Wissen Kunden um ihr Recht auf Diskretion?

Stuttgart - 18.08.2016, 11:30 Uhr

Wissen Patienten, dass sie in der Apotheke diskret beraten werden können? Eine Markierung am Boden weist sie darauf hin. (Foto: dpa)

Wissen Patienten, dass sie in der Apotheke diskret beraten werden können? Eine Markierung am Boden weist sie darauf hin. (Foto: dpa)


Läuse, Blähungen, Vaginalpilz oder psychische Probleme – es gibt Angelegenheiten, über die spricht es sich nicht gut in der Öffentlichkeit. Viele Kunden wissen dabei nicht, dass sie in der Apotheke ein Anrecht auf eine diskrete Beratung haben. Das schreibt die Apotheken-Umschau in ihrer aktuellen Ausgabe. 

„Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung, insbesondere an den Stellen, an denen Arzneimittel an Kunden abgegeben werden, so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird.“ So schreibt es die Apothekenbetriebsordnung seit ihrer Neufassung im Jahre 2012 vor. Wie dies im Einzelfall umgesetzt wird, ist unterschiedlich – die Formulierung der Vorschrift bietet Interpretationsspielraum: von Markierungen ähnlich wie in Banken bis hin zu Beratungszimmern gibt es alle möglichen Ausgestaltungen.

Kunden wissen nicht, dass Apotheken diskret beraten

Die Apotheken-Umschau weist in ihrer aktuellen Ausgabe ihre Leser darauf hin, dass sie auf Wunsch eine diskrete Beratung einfordern können und viele Apotheken dazu sogar einen separaten Raum anbieten. Auch eine Beratung am Telefon sei möglich. Vielen sei das nicht bewusst, heißt es im Beitrag.

Vertraulichkeit sei nicht nur für die Kunden wichtig, sondern auch ganz im Sinn der Apotheker, erklärt das Gesundheitsmagazin weiter: Denn je offener Kunden über ihre Beschwerden sprechen, je genauer sie ihre Symptome beschreiben, desto besser können Apotheker geeignete Arzneien auswählen.

Kammer weist auf Privatsphäre 

Es scheint aber doch Kunden zu geben, die sehr wohl wissen, dass sie Anspruch auf Privatsphäre haben. Erst im vergangenen Jahr hatte die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) in einem Newsletter auf die Wichtigkeit der Diskretion hingewiesen. Hintergrund waren vermehrte Beschwerden von Patienten, die ihre Privatsphäre nicht ausreichend respektiert sahen. Bei den Beschwerden war es vor allem um Rx-Arzneimittel gegangen, hatte die LAK erklärt – aus dem OTC-Bereich war die Beschwerderate geringer.

Unangenehm sei vielen, wenn ihr Name samt Präparat und Dosierung in einer Lautstärke genannt werde, der es anderen Anwesenden ermögliche, zu erfahren, unter welcher Krankheit der Betroffene leidet. „Die Patienten fühlen sich daher bloß gestellt, ein Stück weit schikaniert und nicht wirklich ernst genommen.“ Allerdings sei festzustellen, betont die Kammer, dass es sich weitestgehend um das rein subjektive Empfinden der Betroffenen handle und sich der Vorwurf nicht erhärtet habe.

Nicht nur in Deutschland ein Problem

In Südtirol hatte jüngst die Verbraucherzentrale Kritik an der mangelnden Diskretion geübt, nachdem sie einen Test in 15 Apotheken durchgeführt hatte. Anders als Banken verletzten viele Apotheken die Privatsphäre ihrer Kunden, lautete das Ergebnis. Es fanden sich nur in einer von 15 getesteten Apotheken Bodenmarkierungen, die auf den gewünschten Abstand hinwiesen. Zwei weitere hatten ein Schild angebracht, welches die Kunden auf den nötigen Abstand hinwies.

In allen konnte der „Diskretionslockvogel“ Beratungsgesprächen anderer Kunden mithören, bemängelten die Verbraucherschützer. Gerade im dörflichen Ambiente, wo ohnehin ein Jeder fast schon zu viel vom Leben seiner Mitmenschen wisse, sei ein effektiv umgesetzter Diskretionsabstand in den Apotheken unbedingt notwendig. Schließlich gehe es in der Offizin unter Umständen um vertrauliche Dinge, erklärt der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol. Zunehmende Klagen zeigten, dass es sich um ein als schwerwiegend empfundenes Problem handle. Als Konsequenz fordert die Verbraucherzentrale verschärfte Kontrollen. 


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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