CDU-Politiker Rudolf Henke

Die Heilpraktiker-Erlaubnis sollte begrenzt werden

Berlin - 17.08.2016, 18:00 Uhr


Als Konsequenz nach Todesfällen in der Praxis eines Heilpraktikers sollte die Tätigkeit von Heilpraktikern eingeschränkt werden, sagt CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke DAZ.online. Im Interview erläutert er, dass Patienten wohl oft die Kompetenzen von Alternativmedizinern überschätzen. Die Heilpraktiker-Erlaubnis solle nicht mehr so undifferenziert vergeben werden - auch um Tragödien zu verhindern.

Nach dem Tod von drei Krebskranken, die Patienten der „Biologischen Krebsklinik“ in Brüggen-Bracht waren, sprach DAZ.online mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundestags-Gesundheitsausschusses Rudolf Henke (CDU) über mögliche Konsequenzen aus dem Zwischenfall. Henke ist auch Präsident der Ärztekammer Nordrhein und erster Vorsitzender des Marburger Bundes.

DAZ.online: Was dachten Sie, als Sie von den Todesfällen gehört haben, Herr Henke?

Rudolf Henke: Erstmal ist das beklemmend, und man ist verzweifelt über den Tod von Menschen, die Hilfe gesucht haben. Die genauen Abläufe sind ja Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Ich verstehe das Geschehen nicht ganz: 3-Bromopyruvat ist wohl als Teil von Infusionslösungen appliziert worden. Wie man als Heilpraktiker dazu kommt, erschließt sich mir als Arzt nicht. Es ist schon sehr verwegen, als Heilpraktiker eine klinisch nicht geprüfte Substanz einzusetzen – ohne eine wissenschaftliche Ausbildung, die Kenntnisse von Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und klinischen Studien vermittelt. Daraus kann Strafbarkeit auch dann resultieren, wenn es zu keinem Todesfall kommt.

DAZ.online: Ist es nicht relativ eindeutig rechtswidrig, wenn ein Heilpraktiker damit wirbt, eine ungeprüfte Substanz sei besser als alle Chemotherapeutika?

Rudolf Henke: Ich habe Screenshots von dieser Homepage gesehen und komme zu einem ähnlichen Ergebnis. Ich kann es nicht nachvollziehen, wenn es als Krebsmittel der Wahl dargestellt wird. Es gibt in den USA eine Zulassung als Orphan Drug, das Präparat ist dort also für individuelle Heilversuche zugänglich. Anders als teilweise berichtet, wirkt es aber nicht nur als Zellgift gegen Tumorzellen, sondern auch als Gift gegen sauerstoffverarbeitende gesunde Zellen. Die Aussage empfinde ich daher als völlig aberwitzig. Ich habe bei meinen Recherchen gesehen, dass es in der Dosisfindung bei Ratten einen sehr schmalen Abstand gab zwischen der therapeutischen Dosis und der letalen Dosis. Fünfzehn Minuten nach deren Anwendung waren alle damit versehenen Tiere tot. Im Übrigen verbietet das Heilmittelwerbegesetz eine Werbung, wenn beispielsweise Mitteln eine therapeutische Wirksam­keit beigelegt wird, die diese nicht haben oder wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder keine schädlichen Wirkungen eintreten.

DAZ.online: Inwiefern kann ein solches Molekül denn zur Therapie an Menschen verwendet werden?

Rudolf Henke: Die Abwägung, ob eine solche experimentelle Substanz eingesetzt wird, kann nicht auf Basis einer Zulassung als Heilpraktiker erfolgen. Für Heilpraktiker kann das nur heißen: Finger weg davon! Experimentelle Substanzen dürfen nicht wie geprüfte Arzneimittel beschafft und eingesetzt werden. Die Formulierung, dass es effektiver sei als heutige Chemotherapeutika, klingt für mich nach Trickbetrug.

DAZ.online: Es gibt ja aktuell einige Fälle, bei denen Heilpraktiker Patienten von wirksamen Behandlungen abgeraten haben.

Rudolf Henke: Ich glaube, dass das zentrale Problem von solchen Heilpraktikern ausgeht, die Patienten von einer potenziell heilenden Therapiestrategie abhalten – nicht dass sie Stoffe anwenden, mit denen sie andere Leute vergiften. Wenn Bachblüten verabreicht werden, mag dies zu einem finanziellen Schaden führen, wird aber kaum einen Gesundheitsschaden auslösen. Wenn dadurch eine wirksame Therapie unterbleibt, kann eine Tragödie entstehen. Das ist noch eine andere Kategorie als das, was in Bracht passiert zu sein scheint.

Meine Sorge ist, dass leichtgläubige Menschen mit Vorbehalten gegen Chemotherapie und Bestrahlung gerne darauf zurückgreifen, wenn jemand ihnen sagt, er könne sie auch so gesundmachen. Steve Jobs ist ja ein Beispiel dafür, weil er sein Pankreaskarzinom zunächst neun Monate lang naturkundlich behandeln ließ.

DAZ.online: Ist das Heilpraktikergesetz von 1939 denn noch zeitgemäß, das Heilpraktikern ohne geregelte Ausbildung und Prüfung erlaubt, tätig zu sein?

Rudolf Henke: Heilpraktiker sind oft beliebt bei Menschen, die eine starke Kommunikation mit Therapeuten suchen. Ich bin sehr dafür, dass Ärzte ihre kommunikativen Stärken ausbauen – aber es ist eine Illusion, in einem Heilpraktiker einen alternativen Arzt zu sehen. Deshalb sollten wir uns die Lage genau ansehen und fragen, ob wir es bei der jetzigen Regulierung belassen können.

Tätigkeiten, die der Ärzteschaft vorbehalten sind, dürfen Heilpraktiker nicht durchführen. Zum Beispiel dürfen sie keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verordnen. Ansonsten dürfen sie die gesamte Heilkunde ausüben und auch rezeptfreie Arzneimittel anwenden. Vielleicht muss man diese Grenze klarer definieren. Es gibt keine praktische Ausbildung, wo künftige Heilpraktiker am Patienten lernen, Infusionen anzulegen – das müssen sie sich autodidaktisch aneignen. Aber es ist bekannt, dass Heilpraktiker intramuskulär spritzen und beispielsweise Infusionen anlegen. Daher muss man prüfen, ob nicht der Weg, den die Schweiz gegangen ist – alle invasiven Therapien auszuschließen – zu mehr Sicherheit führt.

DAZ.online: Welche Voraussetzungen gibt es denn aktuell, um Heilpraktiker zu werden?

Rudolf Henke: Ich kann den Anspruch auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis geltend machen, wenn ich mindestens 25 Jahre alt bin, keine ansteckenden Krankheiten habe, nicht geisteskrank und unbescholten bin und den Hauptschulabschluss besitze. Dann wird in einer zweistündigen Prüfung getestet, ob es Hinweise gibt, dass für die Volksgesundheit eine Gefahr ausgeht. Dabei fallen 50 bis 75 Prozent durch, das ist also nicht simpel. Aber mehr ist das nicht: Es hat nichts mit einem Staatsexamen oder einer qualitätsgesicherten Ausbildung zu tun. Es gibt immer wieder fachliche Streitereien mit den Gesundheitsbehörden, die die Prüfungen abnehmen – wenn Heilpraktiker das Gefühl bekommen, dass die Prüfungen zu fachlich sind.

DAZ.online: Sollte zum Wohl von den erwähnten, leichtgläubigen Patienten dann nicht das Heilpraktikerwesen viel stärker reguliert werden?

Rudolf Henke: Wenn man weiß, dass ein Heilpraktiker kein Miniarzt für alternative Medizin ist – sondern gar kein Arzt und ohne Bestallung, Staatsexamen und regulierte Ausbildung – gehört es zur persönlichen Freiheit dazu, sich dennoch dafür zu entscheiden, zu ihnen zu gehen. Die Frage ist nur, ob es eine informierte Entscheidung der Patienten ist. Ich fürchte, dass sie oft die Kompetenzen von Heilpraktikern überschätzen.

Es bietet ja nicht jeder Heilpraktiker die Behandlung von Krebskrankheiten an – es geht auch um chronische Müdigkeit, Schmerzsyndrome oder Befindlichkeitsstörungen. Da ist vieles dabei, wo der Seelsorger ersetzt wird – oder dass der Arzt sich nicht genug Zeit nimmt. Wenn diese Kurierfreiheit jetzt vollständig beseitigt werden sollte, dann muss man sich vorher Gedanken gemacht haben, ob dies nicht zu etwas Schlimmerem führt. Dann wäre es nicht mehr bekannt, wo eventuell dennoch und dann gesetzwidrig Heilkunde ausgeübt wird, es gibt keine Meldung mehr ans Gesundheitsamt, und bisher fehlende Begehungen kommen dadurch auch nicht zustande. Außerdem kann man ja nicht einfach Menschen die Berufserlaubnis wegnehmen, die sich selbst nichts haben zuschulden kommen lassen.

DAZ.online: Sie plädieren also für einen Mittelweg. Wie könnte dieser aussehen?

Rudolf Henke: In der Schweiz wurde nach einem Diskussionsprozess eine Liste von Kompetenzen zusammengestellt, andere wurden ausgeschlossen. Ich denke, dass man diese Diskussion führen muss und führen wird. Im neunzehnten Jahrhundert konnte die Medizin nicht so viel bieten wie heute – da gab es keinen Unterschied, ob man zum Arzt, zum Heilpraktiker oder zur Kräuterfrau ging. Heute haben wir eine der besten Ärzte-Ausbildungen weltweit und eine große Bandbreite an Fachrichtungen in der Medizin, vom sprichwörtlichen Seelendoktor bis zum hochspezialisierten Neurochirurgen. 

Schon aus Gründen der Patientensicherheit frage ich mich deshalb, ob man die Heilpraktiker-Erlaubnis so undifferenziert erteilen soll wie bisher – oder muss man über Begrenzungen oder Konkretisierungen der Erlaubnis nachdenken? Das ist glaube ich der Weg, den man gehen sollte.

DAZ.online: Für wie realistisch halten Sie derartige Änderungen?

Rudolf Henke: Je mehr öffentlich darüber debattiert wird, desto mehr stabilisiert man das bestehende System: In dem Moment, wo es darum ginge, das Heilpraktikersystem komplett infrage zu stellen, bekom­men Sie von dessen Anhängern den Weg nach Hause geleuchtet. Deshalb werde ich diese ohnehin schon heikle Debatte so zurückhaltend führen wie möglich.

Eine Frage ist auch, wo man ansetzt. Der Bund hat im Gesundheitsbereich keine Kompetenz, die Berufsausübung zu regulieren, sondern nur für die Ausbildung – die kann er regeln. Das „Deutsche Reich“ hat sich unter den Nazis gegen eine Regulierung der Ausbildung der Heilpraktiker entschieden, daran haben alle Parlamente seitdem festgehalten. In diesem Bereich hätte der Bund eine Kompetenz.

DAZ.online: Sollten nicht in jedem Fall die Kontrollen verschärft werden? Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschütz kritisierte, dass Pommesbuden stärker kontrolliert werden als Heilpraktiker.

Rudolf Henke: Es ist Aufgabe der Gesundheitsämter, Heilpraktiker zu überwachen, bis hin zum Entzug der Erlaubnis. Die Landesbehörden hätten vielleicht die Möglichkeit, das zu steigern – wie bei den Kampagnen zur Arbeitssicherheit in anderen Branchen. Begehungen und Kontrollen der Praxen und die Rücknahme oder den Widerruf von Erlaubnissen gibt es heute nur auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsrechts. Auch das Gesundheitsamt kann also nicht einfach mal so losmarschieren und gucken gehen. Wenn es einen Hinweis oder Kritik gibt, dann muss man dem natürlich nachgehen.

Einfach nur Kontrollen zu fordern, ist wohlfeil – das lässt die Gesundheitsämter mit der Realisierbarkeit alleine. Sie müssten dann auch – personell wie rechtlich – entsprechend ausgestattet werden.

Das Interview führte Hinnerk Feldwisch-Drentrup.


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9 Kommentare

Heilpraktiker ?

von Roland Tennie am 27.05.2017 um 22:24 Uhr

In gewissen Teilen durchaus nachvollziehbar, aber wo bleibt die Kritik gegenüber des eigenen Berufstandes, wo doch ärztliche Praxen gerade mit den Methoden der Heilpraktiker ihre Einnahmen vervielfacht haben. Dann würde ich Apothekern auch die Erlaubnis entziehen Krebsmedikamente herzustellen, bzw. auf Grund eines Rezeptes für einen Patienten herauszugeben. Die letzten Fälle von gestreckten Medikamenten bei denen Patienten überhaupt nicht wissen ob sie ihre notwendige Dosis erhalten haben zeigt eine vielfältige Problematik.
Und dann stellt sich die nächste Frage, ist der Gynäkologe am Wochenende in einer Hausarztpraxis der richtige Ansprechpartner für allgemeinmedizinische Fragen ? Dürfen dort noch nicht ausgebildete Fachärzte wirklich von den niedergelassenen Ärzten den Dienst übernehmen. Fragen über Fragen, wobei ich die dem Heilpraktiker gegenüber genauso offen bin wie den anderen. Todesfälle dürfen nicht sein, ja sollten nicht sein, durch falsche Therapien. Aber mir fallen da spontan auch ärztlich geleitete Sanatorien ein in denen genau das gleiche passiert. Es ist die Angst des Patienten die es dem Therapeuten so leicht macht, daran müssen wir arbeiten, Ärzteverbände wie auch Heilpraktikerverbände, ja vielleicht auch der Gesetzgeber. Aber gerade der Gesetzgeber hat die Ausbildung des Heilpraktikers aufgeweicht, da es mittlerweile nicht mehr den "einen" Heilpraktiker gibt, sondern den für die Psychologie, den für die Physiotherapie. Wer weiss wer da noch um die Ecke kommt, demnächst. Ich bin seit über 30 Jahren in der Medizin tätig und habe vieles erlebt, nicht nur immer gutes, nicht nur immer richtiges auch seitens der Schulmedizin so auch seitens der Naturheilkunde. Schnellschüsse sind nicht gefragt. Und eine wichtige Frage kommt dann auch noch, ist es der Politik eigentlich bewußt wie oft in Regionen der Heilpraktiker den Hausarzt, Landarzt, also der aussterbenden Ärzteschaft, zur Seite geht, wenn auch ungewollt ??
Bin auf die Antworten gespannt. Wobei ich grundsätzlich die Skepsis teile, aber andere Maßnahmen für sinnvoller betrachte.

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von JJasonBB am 21.08.2016 um 19:56 Uhr

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Heilpraktiker

von Simone Grözinger am 18.08.2016 um 18:51 Uhr

Als Pharmazeutin und Heilpraktikerin (in beiden Berufen tätig) kann ich eindeutig befürworten, dass die HP-Ausbildung geregelt werden MUSS, und zwar mit einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Ggf. sogar mit einem Studium, wie es etwa in Kanada und in den USA üblich ist (Doctor of Naturopathy). Wie es jetzt ist, ist schlichtweg nicht zeitgemäß.
Das sehen übrigens auch die allermeisten HP-Kollegen so, die zusätzlich zu Ihrem medizinisch-akademischen oder pflegerisch-therapeutischen Grundberuf die Heilpraktikererlaubnis erworben haben.
Zu den diskutierten Fragen "warum konnte das in der Krebsklinik denn so passieren", muss man feststellen, dass ich als HP nur Methoden anwenden darf, für die ich die entsprechende Kompetenz habe und für die meine Praxis ausgestattet ist. Allein der Besitz der HP-Erlaubnis befähigt m.E. zu quasi gar nichts, außer vielleicht einer Art "Beratung".
Verantwortungsvolles Handeln als Therapeut bedeutet, seine Grenzen ganz klar zu kennen.
Ob man durch regulierte Ausbildungen Zwischenfälle wie den nun heftig diskutierten komplett verhindern kann, glaube ich nicht, aber der aufgeklärte Verbraucher muss davon ausgehen können, dass der Therapeut einen gewissen Standard hat - und das ist bei der gegenwärtigen Regelung (es ist GAR KEINE Ausbildung vor der amtsärztlichen Prüfung notwendig!) absolut nicht erkennbar.

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Habe ich was verpasst?

von Jürgen Schramm am 18.08.2016 um 17:56 Uhr

Schärfere Gesetze? Ist inzwischen ein Nachweis erbracht, der die Zusammenhänge zwischen der Alternativbehandlung belegt?
Das Ganze macht den Eindruck einer Hexenjagt.
Wo sind denn die Kläger der vielen Toten durch zugelassene und verschreibungspflichtige Arzneimittel? Da gibt es ja wohl mehr Opfer zu bedauern wie im Straßenverkehr.
Keine Frage, wer seine Kompetenzen überschreitet und Schaden anrichtet, sollte nicht mehr therapieren dürfen, bei den Heilpraktikern aber genau so bei den Ärzten.

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AW: Habe ich was verpasst

von Ellen am 18.10.2016 um 13:26 Uhr

Dem kann ich mich nur anschließen. Es gibt unzählige sehr gute Heilpraktiker, die schon viele Krankheiten ihrer Patienten geheilt haben, nachdem ihnen kein Arzt helfen konnte. Ärzte können in vielen Fällen nur begrenzt therapieren,z.B. bei chronischen Erkrankungen oder in der Krebstherapie. In der Schulmedizin stehen keine Therapien zur Verfügung als die umstrittene Chemotherapie und Strahlentherapie. Seltsam, dass Millionen Menschen an den Folgen der Chemotherapie sterben, das aber nicht in der Zeitung steht. überall sterben Menschen, allerdings an den Folgen einer schulmedizinischen Therapie viel häufiger als an einer Alternativtherapie.

Pancreas-Ca.

von Rudolf Hege am 18.08.2016 um 11:16 Uhr

Kleine Ergänzung: Die Chancen, ein Pancreas-Ca zu überleben sind generell nicht groß - egal mit welcher Art von Therapie man es versucht.

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Generelles Problem

von Rudolf Hege am 18.08.2016 um 9:15 Uhr

Das scheint mir eher ein generelles Problem in der Medizin zu sein. Die Patientenaufklärung - beispielsweise darüber, dass hier eine experimentelle Substanz ohne Zulassung und Prüfung eingesetzt wird - ist oft mangelhaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arzt oder ein HP therapiert. Es gibt einige ärztliche geführte Praxen und Kliniken, in denen auch mit 3-Bromopyruvat gearbeitet wird. Wenn allein die, den HP beliefernde Apotheke, 1.400 Ampullen hergestellt und an verschiedene Praxen geliefert hat, dann wurde das Mittel breit eingesetzt. Das sollte bei der ganzen Diskussion nicht ganz vergessen werden.

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Heilpraktiker

von Manfred Hauser am 17.08.2016 um 22:52 Uhr

Zugegeben nicht alle Heilpraktiker sind alles wissend. Die meisten sind verantwortungsvoll und kenne ihre Grenzen. Doch gibt es in Deutschland eine enorme Anzahl von Patienten, welche durch Ärzte ihr Leben verlieren.Wo bleibt hier der Aufschrei? Wir dürfen dieses Problem nicht einseitig und polemisch betrachten. Bitte!

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AW: Woher wollen Sie wissen, dass ...

von Norbert Aust am 18.08.2016 um 13:27 Uhr

... die meisten Heilpraktiker Verantwortungsvoll sind und ihre Grenzen kennen? Gibt es Untersuchungen darüber? In Diskussionen mit Heilpraktikern hat man jedenfalls häufig den gegenteiligen Eindruck. Da sieht sich der HP gerne dem emdiziner als (mindestens) gleichwertig - was ein Irrtum ist.

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