Wo gibt es Zweifel?

Experten beantworten Ihre Fragen zur Korruption im Gesundheitswesen

Berlin - 08.08.2016, 09:29 Uhr

 Strafbar oder nicht? Wir sammeln Ihre Fragen zur Korruption im Gesundheitswesen und lassen Experten zu Wort kommen. (Foto: redaktion93 / Fotolia)

Strafbar oder nicht? Wir sammeln Ihre Fragen zur Korruption im Gesundheitswesen und lassen Experten zu Wort kommen. (Foto: redaktion93 / Fotolia)


Ist das schon Korruption – oder noch nicht? Haben Sie sich das in Ihrer Apothekenpraxis auch schon manchmal gefragt? Die neuen Straftatbestände zur Korruption im Gesundheitswesen sorgen für Verunsicherung. Wir wollen unseren Lesern nun Gelegenheit geben, von versierten Juristen Antworten auf ihre Fragen zu bekommen.

Seit zwei Monaten wird Korruption im Gesundheitswesen durch zwei neue Paragrafen im Strafgesetzbuch eigenständig mit Strafe bedroht. Es geht um Bestechlichkeit (§ 299a StGB) und Bestechung (§ 299b StGB). Die Tatbestandsalternativen, die für Apotheker besonders kritisch hätten werden können, wurden zwar zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens weitgehend gestrichen. Damit mag die zunächst sehr verbreitete Furcht nicht mehr so groß sein, dass eine gewünschte Kooperation plötzlich als korruptives Zusammenwirken verstanden werden kann. Doch ganz aus dem Schneider sind die Apotheken nicht.

Es gibt einige Fälle, in denen sich Pharmazeuten der Bestechlichkeit schuldig machen können. Risiken gibt es zudem, wenn sie in den Verdacht kommen, andere Heilberufler wie Ärzte bestochen zu haben. Wie ist es etwa mit der Zuführung von Patienten? Ist es schon auf der Schwelle zur Strafbarkeit, wenn ein Apotheker einem ihm bekannten Arzt ein Geschenk macht, ihm beispielsweise eine Dauerkarte fürs Fußballstadion besorgt? Oder: Darf ein Apotheker sich von einer Firma ein Blutzuckermessgerät schenken lassen, damit er es dann kostenlos an Patienten weitergeben kann?

Nach wie vor fragen sich sicherlich viele Apotheker auch bei Alltagsbegebenheiten in ihrer Praxis: Ist das schon strafbar? Oder muss ich mir doch noch keine Sorgen machen, kriminalisiert zu werden?

DAZ.online macht seinen Lesern, die sich solche Fragen stellen, nun ein besonderes Angebot: Wir haben ein Team aus Juristen zusammengestellt. Diesen Experten aus dem Medizin- und Apotheken- und Wirtschaftsstrafrecht wollen wir Ihre brennenden Fragen aus der Apothekenpraxis vorlegen. Die rechtlichen Einschätzungen können Sie dann nach und nach auf DAZ.online und gebündelt in der DAZ lesen. Lassen Sie uns also wissen, was Sie bewegt! Die Fragen werden selbstverständlich allgemein aufgegriffen und vertraulich behandelt.

Die Aktion ist abgeschlossen. Wir bedanken uns für alle Einsendungen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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