Apobank

Der Trick mit dem Zins

Düsseldorf - 04.08.2016, 17:30 Uhr

Rechnet keine Zinsen falsch ab: Das gute alte Sparschwein. (Foto: BillionPhotos.com / Fotolia)

Rechnet keine Zinsen falsch ab: Das gute alte Sparschwein. (Foto: BillionPhotos.com / Fotolia)


Zahlreiche Banken berechnen ihren Kunden bei Krediten offenbar zu hohe Zinsen. Rechtsanwälte verklagen unter anderem die Düsseldorfer Apobank, gegenüber Ärzten und Apothekern nicht korrekt abgerechnet zu haben. Derweil hat die Finanzaufsicht Bafin eine breit angelegte Untersuchung zur Zinspolitik der Banken und Geldinstitute eingeleitet.

Zahlreiche Banken und Geldinstitute sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, bei Krediten mit variablem Zinssatz ihren Kunden überhöhte Zinsen zu berechnen. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) scheint sich dabei in besonderem Maße hervorzuheben. So klagt die Münchener Kanzlei Rössner aktuell in zwei Fällen gegen das Düsseldorfer Geldhaus, das knapp 400.000 Kunden aus dem Bereich der Heilberufe hat. Zwischen 2010 und 2014 hat die Kanzlei bereits sieben Verurteilungen gegen das Geldhaus durchgesetzt.

Bei variabel verzinsten Krediten orientiert sich die Höhe des aktuellen Zinses an einem Basiszinssatz, in der Regel dem Drei-Monats-Euribor. Steigt dieser, erhöht sich auch der variable Zins für den Bankkunden. Sinkt der Euribor, sollte sich auch der Kundenzins entsprechend verringern. Doch hier scheint es zu hapern: Nach Erfahrung von Rössner-Rechtsanwalt Robert Buchmann erhöht die Apobank zwar schnell die Zinsen, lässt sich aber Zeit, sie bei einem sinkenden Euribor entsprechend rasch zu senken. Nicht selten würden dabei Wochen vergehen. Für die Bank ein zusätzlicher Profit.

Buchmann erklärt, dass die variabel verzinsten Kreditverträge mit einem Zinscap ausgestattet seien. Damit bewege sich der Zins innerhalb einer bestimmten Bandbreite, beispielsweise zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Allerdings, so Buchmann, halten die Gerichte den Cap wie auch die Zinsanpassungsklausel in der Regel für unwirksam, da die Geldinstitute in ihren Verträgen vielfach die Parameter nicht genau ausgewiesen hätten, nach denen sie den variablen Zins berechnen. So seien Klauseln oftmals zu allgemein formuliert. Im Falle der Apobank sei der Euribor als Referenzzinssatz nicht benannt worden, und auch die Höhe der jeweiligen Zinsänderung sei oftmals nicht klar. 



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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