DAZ 28 - Lese-Tipp

Wer darf mit zum Apothekertag?

Stuttgart - 14.07.2016, 12:55 Uhr

In den Landesapothekerkammern ist es unterschiedlich geregelt, wer ein Ticket zum Apothekertag bekommt.(Quelle: DAZ/Schelbert)

In den Landesapothekerkammern ist es unterschiedlich geregelt, wer ein Ticket zum Apothekertag bekommt.(Quelle: DAZ/Schelbert)


Er ist eines der Highlights des standespolitischen Jahreslaufs: der Deutsche Apothekertag. Doch wer vertritt dort eigentlich die deutschen Apothekerinnen und Apotheker? Die (Aus-)Wahl der Delegierten unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.

Wie viele Stimmen ein Bundesland in der Hauptversammlung der deutschen Apotheker hat, ist in der Satzung der ABDA klar geregelt: Je eine pro 200 Apotheker im Kammerbezirk. „Angebrochene 200 zählen als volle 200, wenn die Zahl 100 überschritten wird“, heißt es in § 4 der Satzung weiter. Aber wie die Landesapothekerkammern und -verbände ihre Delegierten bestimmen, wird in der ABDA-Satzung nicht festgelegt. Und so gibt es durchaus bemerkenswerte Unterschiede zwischen den Bundesländern. DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn hat sich umgehört.

Bei der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) beispielsweise werden die Vorstandsmitglieder als „gesetzt“ betrachtet. Da die BLAK als größte Apothekerkammer Deutschlands aber mehr Stimmen hat, werden weitere Delegierte von der Kammer-Vertreterversammlung gewählt. Allerdings entsenden die Bayern aus Kostengründen nicht für jede Stimme einen eigenen Delegierten. Das ist möglich, da jeder Delegierte in der Hauptversammlung mit zwei Stimmkarten abstimmen darf.

Die genaue Zahl der Delegierten wurde in den letzten Jahren vom Kammerpräsidenten vorgeschlagen, die Vertreterversammlung hat dem jeweils zugestimmt. Ganz anders handhaben das die Sachsen: Die Sächsische Landesapothekerkammer schickt sogar mehr Delegierte zum Apothekertag, als sie Stimmen hat. „Ersatzdelegierte“ sorgen dafür, dass auch bei Ausfall eines Delegierten die volle Anzahl der sächsischen Stimmberechtigten auf dem Apothekertag vertreten ist.

Praktisch ein Gegenbeispiel ist das Vorgehen in der Kammer Nordrhein. In ihrer Kammerversammlung gibt es, wie auch in einigen anderen Kammerbezirken, regelrechte Fraktionen. Hier werden die „Sitze“ auf dem Apothekertag anteilig der Stimmverteilung in der Kammerversammlung auf die Fraktionen verteilt. Wer als Delegierter zum Apothekertag reist, legen dann die Fraktionen intern fest – die Kammerversammlung stimmt den Vorschlagslisten am Ende pauschal zu.

Mein Tipp in der DAZ dieser Woche: Wer sitzt denn da? Die Delegierten der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags. 

Kommentar von Benjamin Wessinger

Grüße von der Leber

Leberschäden durch Paracetamol – da denken viele sofort an eine absichtliche Überdosierung aus suizidaler Absicht. Doch viel häufiger ist die unbeabsichtigte Vergiftung, beispielsweise durch die Einnahme mehrerer Kombipräparate. Das Problem: Der Betroffene spürt zunächst nur unspezifische Oberbauchbeschwerden, obwohl der Untergang von Leberzellen bereits im vollen Gange ist. Wie Patienten identifiziert werden können, die Acetylcystein als Antidot benötigen, und welche Ansätze es gibt, diese Notfallmaßnahme zu verbessern, hat DAZ-Redakteurin Rika Rausch zusammengestellt: Überdosis Paracetamol. Von bewährten und neuen Ansätzen im Notfall.  

Der Gesundheits-Europameister

Die Fußball-EM ist seit Sonntag vorbei. In gesundheitlichen Fragen laufen allerdings andere Länder dem neuen Fußball-Europameister Portugal den Rang ab. Beim direkten Zugang zur spezialärztlichen Versorgung hat beispielsweise der „Europameister der Herzen“ Island die Nase vorn, bei der Impfrate von Kindern liegen die Ungarn ganz vorne, die bei der EM eher enttäuschten. Weitere „Gesundheits-Europameister“ hat Apothekerin Isabelle Maucher zusammengetragen: Wer ist Europameister der Gesundheit? Die EM-Kandidaten und ihre Nachbarn im Vergleich.


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