5 Jahre Lebensmittelklarheit

Damit draufsteht, was drin ist

13.07.2016, 12:37 Uhr

Cappuccino, laut Packung ungesüßt - Zucker war aber dennoch drin. Seit fünf Jahren können derartige Fälle gemeldet werden. (Foto: alialanda / Fotolia)

Cappuccino, laut Packung ungesüßt - Zucker war aber dennoch drin. Seit fünf Jahren können derartige Fälle gemeldet werden. (Foto: alialanda / Fotolia)


Ob „ungesüßter Cappuccino“ mit Zucker, Couscous-Salat mit Bulgur oder Mozzarella-Pizza mit Edamer: Das Portal Lebensmittelklarheit.de des Bundesverbands der Verbraucherzentralen nimmt seit fünf Jahren Beschwerden von Verbrauchern entgegen. Jetzt wurde geprüft, ob der Inhalt hält, was die Verpackung verspricht. 

Mozzarella-Pizza mit mehr Edamer als Mozzarella. „Ungesüßter“ Cappuccino mit fast 50 Prozent Zucker: Seit fünf Jahren können Verbraucher auf dem Portal „Lebensmittelklarheit“ der Verbraucherzentralen melden, wenn sie sich durch Wort und Bild auf einer Produktverpackung getäuscht sehen. 788 Produkte wurden bislang online vorgestellt.

Und die Kritik an irreführenden Lebensmittel-Etiketten zeigt nach Angaben der Verbraucherzentralen bei manchen Herstellern Wirkung. Bei 124 Produkten, von denen sich Kunden getäuscht sahen, wurden bei knapp der Hälfte Packungsangaben oder Rezepturen geändert, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Bei knapp einem Drittel seien Einwände dagegen ignoriert worden. „Hersteller nutzen den gesetzlichen Spielraum zu oft für ihre Marketingzwecke aus - zulasten einer wahren und klaren Information", sagte vzbv-Chef Klaus Müller.

Ausgewertet wurden Produkte, die 2014 auf dem Internet-Portal „Lebensmittelklarheit“ registriert wurden. Dort können sich Kunden melden, wenn sie sich von der Aufmachung einer Packung getäuscht sehen. Erkenntnisse des Portals sollen künftig auch in die Arbeit der Kommission einfließen, die Leitsätze für die Bezeichnung von Lebensmitteln erarbeitet.

Zutat gar nicht drin

Auf der Produktvorderseite prangen vielfach Abbildungen von Zutaten, die aber nur in geringen Anteilen oder überhaupt nicht enthalten sind, berichten die Macher von „Lebensmittelklarheit“. Beispielsweise ist auf einem Erfrischungsgetränk eine Sternfrucht abgebildet, in der Flasche steckt aber statt der beworbenen Frucht nur Aroma. 43 Prozent der 182 Getäuscht-Meldungen aus dem Jahr 2015 fallen in diese Kategorie.

Viele Verbraucher kritisierten laut vzbv-Information die Kennzeichnung als missverständlich oder nicht informativ (21 Prozent). So steckte hinter der Werbung „Frisch für Sie verpackt“ auf Corned Beef ein Produkt, das der Hersteller „ganz normal“ unter Schutzatmosphäre verpackt hat. In einer Quark-Verpackung befand sich überraschenderweise als weitere Zutat Joghurt.

Andere typische Beschwerden betrafen im Jahr 2015 die Werbung mit Gesundheitsbotschaften, die nicht zugelassen waren, sowie Werbung mit einer traditionellen Rezeptur, obwohl Zusatzstoffe oder hochverarbeitete Zutaten enthalten waren.


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